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Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Stand:
Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.
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Fernwärme Rohre

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Abonnieren Sie unseren News-Alert zum Verfahren. So erfahren wir, wie viele Menschen sich für die Sammelklage interessieren. Und Sie erfahren, welche Schritte der vzbv ergreift.
  2. Informieren Sie andere Betroffene über unser Verfahren und unseren News-Alert. Je mehr Menschen sich für den News Alert anmelden, desto wahrscheinlicher können wir die Sammelklage erheben.
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Darum geht es in dem Verfahren gegen die Avacon Natur GmbH

Die Avacon Natur GmbH versorgt große Teile Niedersachsens und Sachsen-Anhalts mit Fernwärme. Ihre in den  vergangenen Jahren erklärten teils massiven Preissteigerungen sind nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) unwirksam, da sie auf unzulässigen Preisklauseln beruhen. Teilweise hatten sich die Arbeitspreise zeitweilig fast verfünffacht. Diese Preissteigerungen belasten die Verbraucher:innen erheblich. Allein können sie sich dagegen kaum wehren.

Deswegen hat der vzbv bereits eine Unterlassungsklage gegen den Versorger eingereicht. Ziel ist es, die Verwendung der unzulässigen Preisanpassungsklauseln zu unterbinden.

Darüber hinaus prüft der vzbv auch eine Sammelklage, um die Rückzahlungen für die betroffenen Verbraucher:innen durchzusetzen.

Bleiben Sie über den Verlauf des Verfahrens informiert

Häufig gestellte Fragen

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Wir möchten eine Sammelklage erheben, mit der wir die überhöhten Preise für die vergangenen Jahre zurückfordern – direkt an die Betroffenen.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Fernwärmekund:innen der Avacon Natur GmbH in ganz Sachsen-Anhalt und fast ganz Niedersachsen – ausgenommen ist hier nur das Versorgungsgebiet Hannover Kronsberg/Kronsrode.

Was kann ich tun, damit die Sammelklage erhoben wird?

Melden Sie sich für unseren News-Alert an. So können wir erkennen, wie viele Verbraucher:innen an einer Erstattung interessiert sind. Für Sie ergeben sich daraus keinerlei Verpflichtungen.

Aktuelle Meldung zum Verfahren

Fernwärme

vzbv sucht Fernwärmekund:innen für Sammelklage

Der vzbv verklagt zwei Fernwärmeanbieter wegen unzulässiger Preisklauseln: die Stadtwerke Neubrandenburg und die Avacon Natur GmbH. Sofern sich genügend Betroffene beim vzbv melden, kann dieser auch eine Sammelklage gegen beide Energieversorger einreichen, um die überhöhten Preise zurückzufordern.

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Altes Handy? Zeit für ein Comeback!

Verbraucherzentralen starten Informationskampagne anlässlich der „Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit“
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Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

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Anders als beim klassischen Bankkredit verlockt ein sogenannter Minikredit mit der Aussicht auf eine schnelle Finanzspritze mit nur wenigen Klicks und ganz ohne Bonitätsprüfung. Doch wer nicht genau aufpasst, dem blühen im schlimmsten Fall neue Schulden in mehrfacher Höhe des Kreditbetrags.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
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Nulltarif: Was versprochen wird, muss gelten

Die Fielmann Group AG versprach in ihrer Werbung „Modische Kinderbrillen zum Nulltarif“ gegen Vorlage eines Rezeptes oder der Versichertenkarte. Einem Verbraucher wurde die kostenlose Brille allerdings verweigert. Nun urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht im Sinne der Verbraucher:innen (Az. 6 U 3/23, nicht rechtskräftig): Wer Brillen unter bestimmten Bedinungen zum Nulltarif anbietet, darf diese Bedingungen nicht einfach einschränken.