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Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Stand:
Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.
Fernwärme
Fernwärme Rohre

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Abonnieren Sie unseren News-Alert zum Verfahren. So erfahren wir, wie viele Menschen sich für die Sammelklage interessieren. Und Sie erfahren, welche Schritte der vzbv ergreift.
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Darum geht es in dem Verfahren gegen die Avacon Natur GmbH

Die Avacon Natur GmbH versorgt große Teile Niedersachsens und Sachsen-Anhalts mit Fernwärme. Ihre in den  vergangenen Jahren erklärten teils massiven Preissteigerungen sind nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) unwirksam, da sie auf unzulässigen Preisklauseln beruhen. Teilweise hatten sich die Arbeitspreise zeitweilig fast verfünffacht. Diese Preissteigerungen belasten die Verbraucher:innen erheblich. Allein können sie sich dagegen kaum wehren.

Deswegen hat der vzbv bereits eine Unterlassungsklage gegen den Versorger eingereicht. Ziel ist es, die Verwendung der unzulässigen Preisanpassungsklauseln zu unterbinden.

Darüber hinaus prüft der vzbv auch eine Sammelklage, um die Rückzahlungen für die betroffenen Verbraucher:innen durchzusetzen.

Bleiben Sie über den Verlauf des Verfahrens informiert

Häufig gestellte Fragen

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Wir möchten eine Sammelklage erheben, mit der wir die überhöhten Preise für die vergangenen Jahre zurückfordern – direkt an die Betroffenen.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Fernwärmekund:innen der Avacon Natur GmbH in ganz Sachsen-Anhalt und fast ganz Niedersachsen – ausgenommen ist hier nur das Versorgungsgebiet Hannover Kronsberg/Kronsrode.

Was kann ich tun, damit die Sammelklage erhoben wird?

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Aktuelle Meldung zum Verfahren

Fernwärme

vzbv sucht Fernwärmekund:innen für Sammelklage

Der vzbv verklagt zwei Fernwärmeanbieter wegen unzulässiger Preisklauseln: die Stadtwerke Neubrandenburg und die Avacon Natur GmbH. Sofern sich genügend Betroffene beim vzbv melden, kann dieser auch eine Sammelklage gegen beide Energieversorger einreichen, um die überhöhten Preise zurückzufordern.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.