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Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Stand:
Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.
Fernwärme
Fernwärme Rohre

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Abonnieren Sie unseren News-Alert zum Verfahren. So erfahren wir, wie viele Menschen sich für die Sammelklage interessieren. Und Sie erfahren, welche Schritte der vzbv ergreift.
  2. Informieren Sie andere Betroffene über unser Verfahren und unseren News-Alert. Je mehr Menschen sich für den News Alert anmelden, desto wahrscheinlicher können wir die Sammelklage erheben.
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Darum geht es in dem Verfahren gegen die Avacon Natur GmbH

Die Avacon Natur GmbH versorgt große Teile Niedersachsens und Sachsen-Anhalts mit Fernwärme. Ihre in den  vergangenen Jahren erklärten teils massiven Preissteigerungen sind nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) unwirksam, da sie auf unzulässigen Preisklauseln beruhen. Teilweise hatten sich die Arbeitspreise zeitweilig fast verfünffacht. Diese Preissteigerungen belasten die Verbraucher:innen erheblich. Allein können sie sich dagegen kaum wehren.

Deswegen hat der vzbv bereits eine Unterlassungsklage gegen den Versorger eingereicht. Ziel ist es, die Verwendung der unzulässigen Preisanpassungsklauseln zu unterbinden.

Darüber hinaus prüft der vzbv auch eine Sammelklage, um die Rückzahlungen für die betroffenen Verbraucher:innen durchzusetzen.

Bleiben Sie über den Verlauf des Verfahrens informiert

Häufig gestellte Fragen

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Wir möchten eine Sammelklage erheben, mit der wir die überhöhten Preise für die vergangenen Jahre zurückfordern – direkt an die Betroffenen.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Fernwärmekund:innen der Avacon Natur GmbH in ganz Sachsen-Anhalt und fast ganz Niedersachsen – ausgenommen ist hier nur das Versorgungsgebiet Hannover Kronsberg/Kronsrode.

Was kann ich tun, damit die Sammelklage erhoben wird?

Melden Sie sich für unseren News-Alert an. So können wir erkennen, wie viele Verbraucher:innen an einer Erstattung interessiert sind. Für Sie ergeben sich daraus keinerlei Verpflichtungen.

Aktuelle Meldung zum Verfahren

Fernwärme

vzbv sucht Fernwärmekund:innen für Sammelklage

Der vzbv verklagt zwei Fernwärmeanbieter wegen unzulässiger Preisklauseln: die Stadtwerke Neubrandenburg und die Avacon Natur GmbH. Sofern sich genügend Betroffene beim vzbv melden, kann dieser auch eine Sammelklage gegen beide Energieversorger einreichen, um die überhöhten Preise zurückzufordern.

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
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