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Diesel-Fahrverbote zulässig

Stand:
Das Bundesverwaltungsgericht hat Diesel-Fahrverbote durch Städte für zulässig erklärt.
Stau
An Fahrverboten führt in manchen Städten kaum noch ein Weg vorbei
  • Deutsche Städte dürfen Fahrverbote für Diesel-Autos in Eigenregie verhängen: Mit dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts steht Fahrverboten in schwer belasteten Kommunen nichts mehr im Weg.
  • Das Urteil selbst ordnet keine Fahrverbote an. Diese müssen durch die zuständigen Behörden erlassen werden. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte aber auch, dass Fahrverbote für Autobesitzer nicht unverhältnismäßig sein dürfen.
  • Für betroffene Autobesitzer ist das bitter. Mit Fahrverboten rächt sich bei ihnen, dass Hersteller sie über Stickstoffausstöße getäuscht haben.
  • Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert: Die Automobilindustrie muss nun schnellstens Nachrüstmöglichkeiten anbieten
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In den besonders verkehrsbelasteten Städten Stuttgart und Düsseldorf führt kaum ein Weg noch an Fahrverboten für Diesel-Autos vorbei: Das Bundesverwaltungsgericht (Az: BVerwG 7 C 26.16 und BverwG 7 C 30.17) hat als letzte Instanz Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben. Da die Behörden keine wirksame Alternative angeboten haben, die Luftgrenzwerte in den beiden Städten einzuhalten, müssen sie nun selbst die Einführung von Verkehrsverboten ernsthaft prüfen.

Das Urteil wirkt unmittelbar nur für die Luftreinhaltepläne in Düsseldorf und Stuttgart. Allerdings hat die Deutsche Umwelthilfe insgesamt rund 60 Verfahren vor Gerichten wegen der Überschreitung der Stickstoffdioxidgrenzwerte eingeleitet. Das Urteil wird daher wohl Vorbildwirkung für die zahlreichen anderen Städte haben, in denen die Grenzwerte für die Luftbelastung nicht eingehalten werden.

Was bedeutet das Urteil für Verbraucher?

Das Urteil vom 27. Februar spricht selbst keine sofortigen Fahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart aus. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg müssen aber die Luftreinhaltepläne für Stuttgart und Düsseldorf  ändern und dabei nun auch Fahrverbote in Betracht ziehen. Verbraucher mit Diesel-Fahrzeugen müssen sich daher mittelfristig auf Fahrverbote in den stark stickstoffdioxidbelasteten Kommunen einstellen. Das Bundesverwaltungsgericht hat gleichzeitig klargestellt, dass die Fahrverbote Autofahrer nicht unverhältnismäßig treffen dürfen.

Zu Stuttgart äußerte sich das Gericht konkret: Die phasenweise Einführung von Fahrverboten müsse geprüft werden - in einer ersten Phase sollten nur Fahrverbote für ältere Diesel-Modelle (bis zur Abgasnorm Euro 4) in Betracht gezogen werden. Euro-5-Fahrzeuge dürften jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 (also vier Jahre nach Einführung der Abgasnorm Euro 6) mit Verkehrsverboten belegt werden. Darüber hinaus muss es wohl Ausnahmen geben, zum Beispiel für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen.

In Düsseldorf müssen die Behörden Dieselfahrverbote ernsthaft in den Blick nehmen. Dort besteht noch ein Hoffnungsschimmer, dass andere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte in Betracht kommen.

Solche Verbote könnten auch auf bestimmte Stadtgebiete und Uhrzeiten beschränkt sein, um die Grenzwerte einzuhalten. Ausnahmen könnte es zum Beispiel für Polizei, Feuerwehr und Apotheken geben.

Verbraucher könnten den Fahrverboten durch entsprechende Nachrüstung ihrer Fahrzeuge entgehen. Derzeit ist noch nicht entschieden, wer die Kosten für mögliche Nachrüstungen der Dieselfahrzeuge tragen soll.

Verursacher in die Pflicht nehmen

„Die Automobilindustrie ist in der Pflicht, nun schnellstens Nachrüstmöglichkeiten anzubieten, die die von Fahrverboten betroffenen Autos schadstoffärmer werden lassen“, fordert Cornelia Tausch Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Hier ist auch das Kraftfahrtbundesamt gefordert, bereits existierende Umrüstsätze schnellstmöglich zuzulassen. Hersteller, die bei ihren Autos über den tatsächlichen Schadstoffausstoß getäuscht haben, müssen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für die Kosten der Nachrüstung aufkommen“, so Tausch weiter. In Stuttgart wären nach dem Gerichtsurteil von einem Fahrverbot nicht nur Diesel sondern auch andere Fahrzeuge von einem Fahrverbot betroffen.

Grenzwerte für Stickstoffdioxid in rund 70 Kommunen überschritten

Das Problem bei Diesel-Autos ist Stickstoffdioxid (NO2), das in höherer Konzentration giftig ist. Stickoxide können Atemwege und Augen reizen, Auslöser von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenproblemen sein. Das Umweltbundesamt führt derzeit rund 70 Kommunen auf, in denen die Grenzwerte für NO2 überschritten werden. Spitzenreiter sind München, Stuttgart und Köln.

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