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Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale: Bestellbutton im Internet

Stand:
Beschriftungen von Bestellbuttons im Internet müssen eindeutig sein. Wenn die Beschriftung falsch ist, kommt kein Vertrag zustande. Am Beispiel eines aktuellen Urteils gegen das Unternehmen “AlleAktien“ stellen wir die konkrete Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale vor.
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät nicht nur Verbraucher:innen, sondern geht auch für Verbraucherrecht vor Gericht. Die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabi Bernhardt, erklärt in diesem Podcast am Beispiel von Bestellschaltflächen im Internet wie die Verbraucherzentrale gegen Rechtsverstöße vorgeht, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeldet werden.

Falsche Beschriftungen von Bestellbuttons im Internet sind ein Ärgernis und können für Verbraucherinnen und Verbraucher teuer werden, wenn sie in die Abofalle geraten. Am Beispiel eines aktuellen Urteils gegen das Unternehmen “AlleAktien“ wird die Problematik erläutert.

Sie erfahren in dieser Folge außerdem, wie die Bestellschaltflächen beschriftet sein müssen und welche Rechte Sie haben, wenn die Beschriftung eines Bestellbuttons nicht den Vorgaben entspricht und Sie deshalb unwissentlich eine Ware oder Dienstleistung bestellt haben.

Niklaas Haskamp und Gabi Bernhardt vermitteln mit diesem Podcast wichtige Informationen und geben einen sehr konkreten Einblick in die Arbeit der Stabsstelle Recht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Hören Sie gleich rein:

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Weitere Infos zum Thema:

Hier finden Sie unsere Urteilsdatenbank: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/urteilsdatenbank

Jemand betätigt einen Lichtschalter.

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