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Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale: Bestellbutton im Internet

Stand:
Falsche Beschriftungen von Bestellbuttons können für Verbraucherinnen und Verbraucher teuer werden. Am Beispiel eines aktuellen Urteils gegen das Unternehmen “AlleAktien“ stellen wir die konkrete Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale vor.
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät nicht nur Verbraucher:innen, sondern geht auch für Verbraucherrecht vor Gericht. Die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabi Bernhardt, erklärt in diesem Podcast am Beispiel von Bestellschaltflächen im Internet wie die Verbraucherzentrale gegen Rechtsverstöße vorgeht, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeldet werden.

Falsche Beschriftungen von Bestellbuttons im Internet sind ein Ärgernis und können für Verbraucherinnen und Verbraucher teuer werden, wenn sie in die Abofalle geraten. Am Beispiel eines aktuellen Urteils gegen das Unternehmen “AlleAktien“ wird die Problematik erläutert.

Sie erfahren in dieser Folge außerdem, wie die Bestellschaltflächen beschriftet sein müssen und welche Rechte Sie haben, wenn die Beschriftung eines Bestellbuttons nicht den Vorgaben entspricht und Sie deshalb unwissentlich eine Ware oder Dienstleistung bestellt haben.

Niklaas Haskamp und Gabi Bernhardt vermitteln mit diesem Podcast wichtige Informationen und geben einen sehr konkreten Einblick in die Arbeit der Stabsstelle Recht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Hören Sie gleich rein:

 

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Weitere Infos zum Thema:

Hier finden Sie unsere Urteilsdatenbank: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/urteilsdatenbank

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
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Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
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Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

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