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Unseriöse Dienstleistungen beenden

Stand:
Das Land muss eine „Initiative Verbraucherschutz“ initiieren und gemeinsam mit allen relevanten Akteuren durchführen. Gerade vor dem Hintergrund einer PV-Pflicht für Wohngebäude.
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Seit Jahren sind Verbraucher:innen in Baden-Württemberg mit unseriösen Handwerker- und Dienstleistungsbetrieben konfrontiert. Diese nutzen mit immer wieder neuen Geschäftsgebaren die Notlagen insbesondere der vulnerablen Verbrauchergruppen aus. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat zur Bekämpfung dieser Anbieter sehr gute Erfahrung mit der Kooperation mit dem Landeskriminalamt gemacht. Allerdings ist dies immer noch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Das Land muss eine „Initiative Verbraucherschutz“ initiieren und gemeinsam mit allen relevanten Akteuren durchführen. Gegenstand dieser Initiative muss etwa die Erhebung, Evaluierung und Feststellung ortsüblicher Preise sein. Zudem ist eine effektive Aufsicht zu etablieren.

Dies gilt ganz besonders für den Fall, dass die Landesregierung eine PV-Pflicht für Wohngebäude einführt. Zu den unseriösen Dienstleitungen gehört auch der Verkauf von PV-Anlagen an der Haustüre. Wenn die Landesregierung die PV-Pflicht einführt, muss sie sich auch darum kümmern, dass dieser Markt im Interesse der Verbraucher:innen funktioniert.

Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Schmuckbild

Das ändert sich 2025 bei Strom, Gas und Co.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer. Doch das ist nicht die einzige Änderung im Bereich Energie. Worauf Verbraucher:innen sich 2025 noch einstellen müssen, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.