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Unseriöse Dienstleistungen beenden

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Das Land muss eine „Initiative Verbraucherschutz“ initiieren und gemeinsam mit allen relevanten Akteuren durchführen. Gerade vor dem Hintergrund einer PV-Pflicht für Wohngebäude.
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Seit Jahren sind Verbraucher:innen in Baden-Württemberg mit unseriösen Handwerker- und Dienstleistungsbetrieben konfrontiert. Diese nutzen mit immer wieder neuen Geschäftsgebaren die Notlagen insbesondere der vulnerablen Verbrauchergruppen aus. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat zur Bekämpfung dieser Anbieter sehr gute Erfahrung mit der Kooperation mit dem Landeskriminalamt gemacht. Allerdings ist dies immer noch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Das Land muss eine „Initiative Verbraucherschutz“ initiieren und gemeinsam mit allen relevanten Akteuren durchführen. Gegenstand dieser Initiative muss etwa die Erhebung, Evaluierung und Feststellung ortsüblicher Preise sein. Zudem ist eine effektive Aufsicht zu etablieren.

Dies gilt ganz besonders für den Fall, dass die Landesregierung eine PV-Pflicht für Wohngebäude einführt. Zu den unseriösen Dienstleitungen gehört auch der Verkauf von PV-Anlagen an der Haustüre. Wenn die Landesregierung die PV-Pflicht einführt, muss sie sich auch darum kümmern, dass dieser Markt im Interesse der Verbraucher:innen funktioniert.

Schmuckbild

Linsen mit Beigeschmack

Pro optik wollte ein Kontaktlinsen-Abo in eine teurere Mitgliedschaft im "Linsen-Club" umstellen und das Schweigen einer Verbraucherin einfach als Zustimmung werten. Das ist nicht rechtens.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Vereistes Gefrierfach

Frühjahrsputz mit Mehrwert: So senken Sie Ihre Strom- und Heizkosten

Mit dem Frühling beginnt nicht nur die Zeit des klassischen Frühjahrsputzes – der Frühling ist auch die perfekte Gelegenheit, um den Energieverbrauch im Haushalt zu senken. Wer Geräte richtig reinigt und wartet, spart nicht nur Kosten, sondern schont auch die Umwelt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verrät, wie sich mit ein paar einfachen Maßnahmen bares Geld sparen lässt.