Kostenloses Online-Seminar "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind" am 11. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Unseriöse Dienstleistungen beenden

Stand:
Das Land muss eine „Initiative Verbraucherschutz“ initiieren und gemeinsam mit allen relevanten Akteuren durchführen. Gerade vor dem Hintergrund einer PV-Pflicht für Wohngebäude.
Kachel Unseriöse Dienstleistungen BaWü
Off

Seit Jahren sind Verbraucher:innen in Baden-Württemberg mit unseriösen Handwerker- und Dienstleistungsbetrieben konfrontiert. Diese nutzen mit immer wieder neuen Geschäftsgebaren die Notlagen insbesondere der vulnerablen Verbrauchergruppen aus. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat zur Bekämpfung dieser Anbieter sehr gute Erfahrung mit der Kooperation mit dem Landeskriminalamt gemacht. Allerdings ist dies immer noch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Das Land muss eine „Initiative Verbraucherschutz“ initiieren und gemeinsam mit allen relevanten Akteuren durchführen. Gegenstand dieser Initiative muss etwa die Erhebung, Evaluierung und Feststellung ortsüblicher Preise sein. Zudem ist eine effektive Aufsicht zu etablieren.

Dies gilt ganz besonders für den Fall, dass die Landesregierung eine PV-Pflicht für Wohngebäude einführt. Zu den unseriösen Dienstleitungen gehört auch der Verkauf von PV-Anlagen an der Haustüre. Wenn die Landesregierung die PV-Pflicht einführt, muss sie sich auch darum kümmern, dass dieser Markt im Interesse der Verbraucher:innen funktioniert.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot