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Werbefreie Schule

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Alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen müssen vollständig werbefrei sein, damit sie ihren Bildungsauftrag im Interesse der Schülerinnen und Schüler wahrnehmen können.
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Aktivitäten von Wirtschaftsakteuren im Handlungsfeld Schule sind vielfältig und beziehen sich auch auf die direkte Unterrichtsgestaltung, die Bildungsinhalte und somit den Kompetenzerwerb von Schülerinnen und Schülern. Unterrichtsmaterialien, Expertenbesuche, Lehrkräftefortbildungen, Wettbewerbe, Veranstaltungen oder Produktpakete – die Aktivitäten sind umfangreich und befinden sich im stetigen Wandel. Wenn jedoch Bildungsinhalte, die Qualifikationen von Lehrkräften und der Lernort Schule durch kommerzielle Interessen beeinflusst werden, ist die Umsetzung des Bildungsauftrags im Allgemeinen und die Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung im Besondern in Gefahr. Damit alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ihren Bildungsauftrag im Interesse der Schülerinnen und Schüler wahrnehmen können, müssen Schulen vollständig werbefrei sein.

  • Die Landesregierung muss im Schulgesetz und einschlägigen Verwaltungsvorschriften gewährleisten, dass Schülerinnen und Schüler (Verbraucher-) Kompetenzen unbeeinflusst von kommerziellen Interessen erwerben.
     

Das Kultusministerium prüft derzeit für das Modul „Persönlicher Arbeitsplatz“ der digitalen Bildungsplattform den Einsatz von Komponenten von Microsoft 365 und deren Einsatz für Bürokommunikation und Kollaboration sowie einen Datenspeicher.

Microsoft dominiert den Markt für PC und PC-Software ("Bürokommunikation"). Das Unternehmen ist führend auf dem Markt des Cloud-Computing und strebt an, den Einsatz der Software an die Nutzung der unternehmenseigenen Cloud zu binden. Als Cloud-Plattform betreibt das Unternehmen die digitale Infrastruktur, die es etwa Bildungseinrichtungen gewinnbringend zu Verfügung stellt, und hat Zugang zu Daten der Nutzer, die es für eigenen Zwecke auswertet. Zudem betreibt es eine eigene Suchmaschine (Bing), LinkedIn und Skype sowie Xbox, Xbox 360, Xbox One, Windows Mobile und Outlook.com. Auch über diese digitalen Produkte und Dienstleitungen werden Daten gesammelt und für eigene Zwecke ausgewertet.

Bisher betreibt Microsoft im Bildungsbereich umfangreiche Marketingmaßnahmen zur Kundenbindung. So stellt das Unternehmen Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler die eigene Software kostenfrei zur Verfügung. Mit digitalen Bildungsprodukten wie ThingLink sammelt es Daten von Schülerinnen und Schüler. Zudem bildet das Unternehmen Lehrkräfte, sogenannte "Microsoft Certified Educators" aus, die anderen Lehrkräften zeigen sollen, was mit den jeweiligen digitalen Produkten im Bildungsbereich möglich ist. Diese "Umsonst-Praxis" zielt unternehmensseitig darauf, Schülerinnen und Schülern nach ihrer Schulzeit zu Kunden zu machen, die für immer neue Lizenzen langfristig zahlen.

Vielfach wird aus der auch mit diesen Methoden generierten marktdominierenden Stellung abgeleitet, dass der Umgang mit Microsoft-Produkten für Schülerinnen und Schüler eine notwendige "Kompetenz" sei - etwa zur Berufsvorbereitung. Dieses Sichtweise missversteht jedoch (Medien- und) Verbraucherbildung: Aufgabe (der Medien- und) der Verbraucherbildung ist es, Schülerinnen und Schüler in einer sinnvollen, reflektierten und verantwortungsbewussten Nutzung der Medien zu stärken, sowie eine überlegte Auswahl aus der Medienvielfalt in Schule und Alltag zu fördern. Ebenfalls soll Verbraucherbildung dazu befähigen, als kritische und mündige Verbraucherinnen und Verbraucher reflektiert Konsumentscheidungen treffen zu können (vgl. Bildungsplan BW 2016). Für sein Gelingen hat der Erwerb dieser Kompetenzen frei von wirtschaftlichen Interessen und unternehmensunabhängig zu erfolgen (vgl. KMK 2013: Verbraucherbildung). Aber auch die Berufsvorbereitung muss im Interesse der Schülerinnen und Schüler auf Vielfalt ausgerichtet sein. Eine einseitig auf ein markdominierendes System ausgerichtete Ausbildung wird der in einer digitalisierten Gesellschaft notwendigen kritischen Flexibilität und Souveränität im Umgang mit sich wandelnden Anforderungen und Gegebenheiten nicht gerecht (vgl. KMK 2016: Bildung in der digitalen Welt).

Marktdominierende digitale Produkte als digitale Infrastruktur und im Unterricht einzusetzen ist also weder Verbraucherbildung noch Berufsvorbereitung, sondern allenfalls die Beförderung des Absatzes und der Kundenbindung dieser Produkte. Verbraucherbildung sowie der gesamte digitale Unterricht würden durch den Einsatz von Microsoft 365 von wirtschaftlichen Interessen durchwirkt und unternehmensabhängig erfolgen, ohne dass den Schülerinnen und Schülern die kritische Reflexion des Umgangs mit proprietärer Software eines quasi-Monopolisten sowie die daraus resultierenden Konsequenzen ermöglicht werden. Während etwa im Fach Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung die kritische Reflexion von Monopolen generell im Bildungsplan verankert ist, wäre diese Reflexion bei der schulischen Anwendung unterbunden. Schülerinnen und Schüler würden ausgerechnet in der Schule lernen, dass es vermeintlich Sachzwänge gibt, private Monopole zu akzeptieren und Selbstbestimmung auszusetzen. Aus Sicht einer an Selbstbestimmung und Mündigkeit orientierten Verbraucherbildung ist der Einsatz von Microsoft 365 daher grundsätzlich abzulehnen. Zumal es für Schülerinnen und Schüler ohnehin keine Wahlfreiheit bei der Nutzung von für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht notwendigen digitalen Produkte gibt: Nicht die Schülerinnen und Schüler entscheiden individuell über die Nutzung digitaler Produkte, sondern die Schule entscheidet für sie. Hat die Schule entschieden, Microsoft Produkte zu nutzen, sind Schülerinnen und Schüler davon abhängig.

  • Die Landesregierung sollte im Interesse der Schülerinnen und Schüler unbedingt Abstand von der Einführung von Microsoft 365 nehmen.


Itslearning wird Teil der digitalen Bildungsplattform Baden-Württembergs. itsleaning ist eine kommerzielle, webbasierte Lernplattform. Sie bietet beispielsweise die Möglichkeit, Sprache und Video direkt im Editor aufzunehmen und auch Prüfungsfragen per Sprache oder Video zu beantworten. Laut der Antwort des Kultusministerium auf einen Antrag (16/9589) werden die Daten insbesondere von Amazon AWS und auch von Proact IT Norge As, Cloudflare, Microsoft, Lunaweb Ltd. sowie Ziggeo verarbeitet. Die Datenverarbeitung soll ausschließlich in der EU stattfinden. Mit der Nutzung von itslearning erhält Amazon AWS Zugang zu sensiblen Daten und Datenspuren der Schülerinnen und Schüler. Amazon AWS ist eine Cloud-Plattform, die Cloud-Computerdienstleitungen vermietet. Unabhängig davon, wo die Datenverarbeitung stattfindet, besteht das Geschäftsmodell von Cloudplattformen darin, die über die Vermietung von Cloud-Dienstleitungen erhaltenen Daten für eigene wirtschaftliche Zwecke auszuwerten (vgl. Srnicek 2018).

  • Die Landesregierung sollte im Interesse der Schülerinnen und Schüler unbedingt Abstand von der Nutzung von itslearning nehmen.
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