* Der Name des Verbrauchers ist anonymisiert. Der tatsächliche Name ist der Verbraucherzentrale bekannt.
Der Fall
Eigentlich war Yassin E.* nur auf der Suche nach einer neuen Arbeit. Eines der Vorstellungsgespräche fand online statt. Um seine Identität zu bestätigen, sollte Yassin E. dort seinen Ausweis in die Kamera halten. Nach dem Gespräch hörte er nichts mehr von dem angeblichen Arbeitgeber, fand schnell einen anderen Job und vergaß diese Bewerbung.
Wenige Wochen später, im Februar, erhielt er von dem Mobilfunkanbieter Freenet DSL zwei Willkommensschreiben, mit denen jeweils ein Mobilfunkvertrag inklusive Smartphone bestätigt wurde. Die Verträge wurden zwar in seinem Namen abgeschlossen, die E-Mail-Adresse und das Bankkonto, das in den Unterlagen angegeben wurde, sind ihm jedoch unbekannt. Auch in dem Ort, in dem die Verträge geschlossen wurden – eine Kleinstadt in Oberbayern – war Yassin E. noch nie.
Yassin E. beschlich der Verdacht, dass er - im Rahmen des Vorstellungsgesprächs – auf Kriminelle hereingefallen ist, die seine Identität gestohlen und diese weiterverkauft oder selbst genutzt haben. Er erstattete Strafanzeige bei der Polizei. Doch der Ärger mit dem Mobilfunkanbieter ging danach erst richtig los: Im Juni 2025 erhielt Yassin E. eine Mahnung von Freenet. Der Anbieter forderte für den angeblich im Februar geschlossenen Vertrag und die beiden Smartphones rund 700 Euro von ihm. Yassin E. widersprach der Forderung, forderte die Auflösung der Verträge und schickte dem Anbieter die Strafanzeige wegen Identitätsdiebstahl und Fotos mit Datum- und Ortsstempel, die beweisen, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Stuttgart und nicht in Oberbayern war. Außerdem ließ er sich bei der Verbraucherzentrale beraten.
Das haben wir getan
Die Verbraucherzentrale hat die Unterlagen geprüft und dabei festgestellt, dass der Anbieter sich rechtswidrig verhalten hat. Er durfte von Yassin E. kein Geld fordern, da dieser schlüssig dargelegt hatte, dass er die Verträge nicht abgeschlossen hat.
Trotz des Widerspruchs und der Beweise ließ Freenet nicht locker. Der Anbieter beauftragte ein Inkassounternehmen und schickte Yassin E. im August 2025 eine Schadenersatz- und Endabrechnung in Höhe von rund 3.800 Euro.
Im September mahnte die Verbraucherzentrale Freenet ab und erhob – nachdem der Anbieter keine Unterlassungserklärung abgeben wollte – Klage vor dem Landgericht Kiel. Das Gericht verhandelt den Fall im Juni 2026. Auch gegen das Inkasso-Unternehmen wurde inzwischen Klage eingereicht. Die Forderung beträgt nun schon über 4.000 Euro. Freenet hat inzwischen sogar einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den vermeintlichen Kunden beantragt.
Gut zu wissen
Immer wieder nutzen Kriminelle falsche Stellenangebote und Bewerbungsgespräche, um persönliche Informationen wie Konto- und Ausweisdaten abzugreifen. Diese Daten verwenden Kriminelle dann, um Bankkonten für Geldwäsche und Fake Shops zu eröffnen oder – wie im Fall von Yassin E. – Verträge auf einen falschen Namen abzuschließen. Die Verbraucherzentrale warnt davor, schon im Bewerbungsprozess sensible persönliche Informationen weiterzugeben und beispielsweise Fotos des Personalausweises per Mail zu verschicken. Kein seriöses Unternehmen verlangt solche Daten, bevor überhaupt ein Arbeitsvertrag geschlossen ist. Weitere Infos und worauf Verbraucher:innen achten sollten, um nicht auf Kriminelle hereinzufallen: Gefälschte Stellenanzeigen: Was ist Job-Scamming?