* Der Name der Verbraucherin ist anonymisiert. Der tatsächliche Name ist der Verbraucherzentrale bekannt.
Der Fall
Hildegard O. hat ein Amazon Prime Abo, dass sie nicht mehr nutzte. Sie will es kündigen und landet bei der Suche nach Kündigungswegen auf der Seite xpendy.com, betrieben von der ROI is King Group B.V., einer niederländischen Firma. Der Anbieter wirbt damit, verschiedene Abos schnell und unkompliziert zu kündigen – für einmalig 29,95 Euro. Hildegard O. beauftragt den Kündigungsservice und geht davon aus, dass die Sache damit erledigt ist.
Doch Wochen später stellt sie fest: Amazon Prime wird weiterhin abgebucht. Zusätzlich zieht Xpendy neben den 29,95 Euro auch noch 7,95 Euro monatlich von ihrem Konto ein. Die Rentnerin wird misstrauisch und bittet ihre Tochter um Hilfe. Diese kontaktiert zunächst Amazon – dort ist allerdings keine Kündigung für das Abo ihrer Mutter angekommen. Im Spam-Ordner findet sie mehrere E-Mails von Xpendy an ihre Mutter, die sie jedoch nie gelesen hat. Eine Mail enthält einen Link zu einem an Amazon verschickten Kündigungsschreiben, das der Anbieter formuliert hatte – allerdings mit völlig falschen Daten. In derselben Mail steht auch ein Hinweis auf das Kündigungsabo für unbegrenzte Kündigungen, das Hildegard O. angeblich abgeschlossen hat: Eine Woche kostenlos, danach 7,95 Euro pro Monat.
Dass sie ein solches Abo abgeschlossen hat, war Hildegard O. bei dem Bestellvorgang nicht bewusst. Sie und ihre Tochter holen die Lastschriften zurück und lassen künftige Abbuchungen sperren. Kurz darauf schickt der Anbieter die erste Mahnung, eine weitere folgt. Der Kontakt mit dem Kundenservice ist frustrierend: Auf konkrete Fragen wird nicht eingegangen. Die Tochter fragt sich, wie ernst sie die Mahnungen nehmen muss – und wendet sich an die Verbraucherzentrale.
Das haben wir getan
Wir haben den Fall geprüft und festgestellt: Der Anbieter verstößt mehrfach gegen geltendes Recht. Verbraucher:innen erhalten vor der Buchung der Kündigung keine ausreichenden Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der gebuchten Dienstleistung oder über ihr Widerrufsrecht. Auch der Button, mit dem die Kündigung beauftragt wird, ist nicht korrekt beschriftet. Diese Verstöße haben wir abgemahnt. Bezüglich des einen von uns erhobenen Vorwurfs haben wir bereits Klage vor dem Landgericht Karlsruhe erhoben.
Gut zu wissen
Die Kündigung von Verträgen ist in der Regel kein Hexenwerk. Seit Juli 2022 müssen Unternehmen es Verbraucher:innen ermöglichen, ihre Verträge mit längerer Laufzeit unkompliziert online zu kündigen. Der Kündigungsbutton darf zum Beispiel nicht versteckt oder schwer zu finden sein und er muss eindeutig beschriftet sein, beispielsweise mit „Vertrag hier kündigen“. Auch muss es möglich sein, einen Vertrag zu kündigen, ohne sich zunächst mit dem Kundenkonto anmelden zu müssen. Erschweren Anbieter die Kündigung oder setzen sie den Kündigungsbutton falsch um, können Verbraucher:innen das ihrer Verbraucherzentrale melden. Einen Dienstleister zu beauftragen, der kostenpflichtig Verträge bei Unternehmen kündigt, sollte deshalb nicht nötig sein.