Anbieter nutzen unterschiedlichste Methoden, um Verträge gegen den Willen der Verbraucher:innen zu verlängern (z.B. automatische Verlängerung, ignorieren von Kündigungen). Zudem ist das Geschäftsmodell „Unterschieben von Verträgen“ nicht auf einzelne Branche begrenzt.
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Der Gesetzentwurf löst die Probleme mit aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen nicht. Für tatsächlich faire Verbraucherverträge sind erforderlich:
- Befristung der Erstvertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen auf ein Jahr
- Die automatische Verlängerung von Verträgen ist auf maximal einen Monat zu begrenzen. Hilfsweise sind Informationspflichten von Anbietern eng vorzugeben.
- Die Bestätigungslösung muss auf alle telefonische Vertragsanbahnungen Anwendung finden, die von Unternehmen initiiert werden, der Anwendungsbereich darf nicht auf eine Branche begrenzt werden. Die EU-Vorgaben sind auszuschöpfen.
- Übersichtliche und transparente Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Der AGB-Inhalt muss für Verbraucher:innen schnell, sachrichtig und vollständig erfassbar sein.
- Verbraucher:innen haben ein Recht auf eine rechtssicheren Nachweis der Kündigung: Unternehmen müssen verpflichtet werden, Kündigungsschreiben und Widerrufserklärungen zu bestätigen.
- Verbraucher:innen müssen bei Online-Verträgen die Möglichkeit erhalten, den Vertrag digital rechtssicher per Button zu kündigen.
Link zum Download der Stellungnahme hier.