Kostenloses Online-Seminar "Nahrungsergänzung – gesünder leben durch Pillen und Pulver?“ am 19. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Stellungnahme Gesetzesentwurf für faire Verbraucherverträge

Stand:
Mit dem Gesetzentwurfs soll der Schutz der Verbraucher:innen vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen verbessert werden.

Anbieter nutzen unterschiedlichste Methoden, um Verträge gegen den Willen der Verbraucher:innen zu verlängern (z.B. automatische Verlängerung, ignorieren von Kündigungen). Zudem ist das Geschäftsmodell „Unterschieben von Verträgen“ nicht auf einzelne Branche begrenzt.

Off

Der Gesetzentwurf löst die Probleme mit aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen nicht. Für tatsächlich faire Verbraucherverträge sind erforderlich:

  • Befristung der Erstvertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen auf ein Jahr
     
  • Die automatische Verlängerung von Verträgen ist auf maximal einen Monat zu begrenzen. Hilfsweise sind Informationspflichten von Anbietern eng vorzugeben.
     
  • Die Bestätigungslösung muss auf alle telefonische Vertragsanbahnungen Anwendung finden, die von Unternehmen initiiert werden, der Anwendungsbereich darf nicht auf eine Branche begrenzt werden. Die EU-Vorgaben sind auszuschöpfen.
     
  • Übersichtliche und transparente Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Der AGB-Inhalt muss für Verbraucher:innen schnell, sachrichtig und vollständig erfassbar sein.
     
  • Verbraucher:innen haben ein Recht auf eine rechtssicheren Nachweis der Kündigung: Unternehmen müssen verpflichtet werden, Kündigungsschreiben und Widerrufserklärungen zu bestätigen.
     
  • Verbraucher:innen müssen bei Online-Verträgen die Möglichkeit erhalten, den Vertrag digital rechtssicher per Button zu kündigen.


Link zum Download der Stellungnahme hier.

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Minikredite - Kleines Geld und großer Ärger

Anders als beim klassischen Bankkredit verlockt ein sogenannter Minikredit mit der Aussicht auf eine schnelle Finanzspritze mit nur wenigen Klicks und ganz ohne Bonitätsprüfung. Doch wer nicht genau aufpasst, dem blühen im schlimmsten Fall neue Schulden in mehrfacher Höhe des Kreditbetrags.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt liegt nun beim Europäischen Gerichtshof. Dieser wird am 26. September 2024 sein Urteil verkünden.
Ein Mann sitzt entspannt auf einem Sofa im Wohnzimmer.

Heizen mit der Klimaanlage? - So geht’s!

Im Sommer schwitzen und im Winter frieren? Für viele Eigenheimbesitzer:innen und Mieter:innen von Bestandsgebäuden ist das der Alltag.