Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 15. August um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Viel unnötiger Wirbel um Kassenbonpflicht

Stand:
Egal ob für die Curry-Wurst beim Fußball oder für die Frühstücks-Weckle beim Lieblingsbäcker: Ab dem 1. Januar 2020 ist die Ausgabe des Kassenbons beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Pflicht. Was das für Verbraucher und Unternehmen bedeutet, haben wir hier zusammengefasst.
Kassenbon
Off

Egal ob für die Curry-Wurst beim Fußball oder für die Frühstücks-Weckle beim Lieblingsbäcker: Ab dem 1. Januar 2020 ist die Ausgabe des Kassenbons beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Pflicht. Was das für Verbraucher und Unternehmen bedeutet, haben wir hier zusammengefasst.

Gleich vorweg: Wirklich neu ist, dass die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier aus Gründen des Gesundheitsschutzes nun verboten ist – das Umweltbundesamt empfiehlt  aber,  Kassenbons zunächst weiterhin im Restmüll, nicht im Altpapier zu entsorgen.

Ansonsten ist das Prinzip hinter der „Bon-Pflicht“ gar nicht so neu. Denn tatsächlich trat die Kassensicherungsverordnung schon im Oktober 2017 in Kraft. Deshalb haben der Einzelhandel, viele Betriebe im Lebensmittelhandwerk und der Gastronomie ihre Kassensysteme bereits auf die neuen Anforderungen umgestellt.

Verbraucher betrifft das Gesetz kaum, denn in erster Linie sollen Steuerhinterziehung und Betrug mit elektronischen Kassensystemen verhindert werden. Deshalb gibt es auch keine Annahmepflicht des Bons. Wer seine Curry-Wurst an der Imbiss-Bude ums Eck verzehrt oder eine Brezel beim Bäcker kauft, kann den Bon getrost auf dem Tresen liegenlassen.

Doch die Belegausgabepflicht hat für Verbraucher viele Vorteile: Bis zu einem Gesamtbetrag von 250,00 Euro kann ein derartiger Kassenbon zugleich als Kleinstbetragsrechnung gelten. Außerdem benötigen Verbraucher den Kassenbon, um Gewährleistungsansprüche beim Händler geltend zu machen – beispielsweise beim Kauf von Textilien oder Unterhaltungselektronik. Anders als bisher müssen sie nun nicht mehr danach fragen.

Generell kann der Bon in Papierform gedruckt oder mit Zustimmung des Kunden auch elektronisch über eine App direkt aufs Smartphone geschickt werden. Dafür muss der Verbraucher eine entsprechende App installieren oder seine Daten in einem Kundenkartensystem hinterlegen. Die Speicherung des „Geschäftsvorfalls“, also des Kassenbelegs, im Kassensystem des Supermarkts, muss dabei manipulationssicher sein.

Folgende Daten muss der Bon liefern:

  1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Unternehmens
  2. das Datum der Belegausstellung sowie Beginn und Ende (Uhrzeit) der Zahlungsaufzeichnung bzw. auch eines Zahlungsabbruchs
  3. die Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der Leistung
  4. eine eindeutige Transaktionsnummer
  5. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder Leistung in einer Summe
  6. sowie den anzuwendenden Steuersatz oder einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…

Irreführende Blickfangwerbung „20%² auf alle Ostersüßwaren“

Die Ankündigung „20%² auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert“ ist eine „dreiste“ Lüge, wenn in der Fußnote zu ² im Prospekt bestimmte Ostersüßwaren ausgenommen werden.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
digitaler Stromzähler

Dynamische Stromtarife

Dynamische Stromtarife müssen ab 2025 von allen Energieversorgern angeboten werden. Einige Energieversorger bieten diese Tarife bereits an.
digitaler Stromzähler

Der schlaue Zähler: Moderne Messeinrichtung

Die Tage der analogen Stromzähler sind gezählt. Bis 2032 werden alle Haushalte in Deutschland mit neuen digitalen Stromzählern ausgestattet – mit sogenannten modernen Messeinrichtungen (mME). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt die wichtigsten Fakten.