Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Lehrkräftefortbildung "Werbung in sozialen Medien"

Stand:
In dieser Fortbildung für Lehrkräfte befassen wir uns anhand vieler Beispiele mit Kennzeichnungsregelungen von Werbung durch Influencer:innen, deren Grenzen und wie dies im Unterricht thematisiert werden kann.
Sakteboarder filmt sich mit Handy auf Selfiestick
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Influencermarketing ist ein Begriff, der uns nun schon eine Weile begleitet und doch ist es häufig unklar, wo bei Social Media Posts von Influencer:innen Content aufhört und Werbung anfängt. Anhand vieler Beispiele schauen wir uns die Verdienstmöglichkeiten von Influencer:innen und die Kennzeichnungsregelungen zu Werbung in sozialen Medien an und befassen uns damit, warum die Grenzen der Kennzeichnung bereits im Geschäftsmodell der Influencer:innen angelegt sind. Last but not least schauen wir uns an, wie dieses Thema im Unterricht umgesetzt werden kann.

Die Fortbildung kann sowohl in Präsenz als auch online durchgeführt werden!

 

Mindestteilnehmendenzahl 
5 Personen

Zielgruppe

Alle interessierten Lehrkräfte

Ausstattung
Es ist keine besondere Ausstattung notwendig.

Zeitaufwand
90min

Kosten
Die Kosten betragen EUR 100 plus eventuelle Fahrkosten der Referent:innen.

Terminvereinbarung
Schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage samt gewünschtem Zeitraum  an bildung@vz-bw.de. Bitte nennen Sie uns die voraussichtliche Teilnehmendenzahl als auch den gewünschten Veranstaltungsort.

 

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.