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Unterrichtsmaterial "Consumer Citizenship"

Stand:
Laden Sie hier die Unterrichtseinheit aus Baden-Württemberg für die Sekundarstufe I herunter, in der sich die Schülerinnen und Schüler mit Einflussmöglichkeiten auf ihre Konsumumwelt auseinandersetzen.
Bild mit Demonstranten in der Einkaufsmeile
Off

In dieser Unterrichtseinheit bekommen die Schülerinnen und Schüler anschaulich die Grundlagen der Consumer Citizenship vermittelt. Sie setzen sich mit den Möglichkeiten des politischen Konsums auseinander und reflektieren, wie sie politische Rahmenbedingungen für ihre Anliegen als Verbraucherinnen und Verbraucher verändern können. Das Unterrichtsmaterial verbindet so Verbraucherbildung mit Demokratiebildung, die sich der kritischen Auseinandersetzung von demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten und Teilhabe, gesellschaftlichen Machtverhältnissen und Interessenlagen annimmt.

Download des Materials

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Lehrerhandreichung

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Schülerarbeitsblatt - Niveau G

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Schülerarbeitsblatt - Niveau M

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Schülerarbeitsblatt - Niveau E

 

Zusatzmaterial
Illustration: Consumer Citizenship Niveau G + M
Illustration: Consumer Citizenship Niveau E

Hintergrundwissen zu Consumer Citizenschip

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.2.1 Konsum

Inhaltliche Kompetenzen
(5) an ausgewählten Beispielen erläutern (G), analysie­ren (M) und erörtern (E), wie Konsumenten politische Rahmenbedingungen beeinflussen können (Consumer Citizenship)

Konkretisierende/r Begriff/e
Verbraucherrechte

Klassenstufe und Niveau
Klasse 10 – E/M/G

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
2 Schulstunden

Vorkenntnisse
Die SuS wissen, wann sie Verbraucherinnen sind bzw. als Verbraucher handeln (vgl. das Unterrichtsmaterial Verbraucherrechte). Es ist von Vorteil, wenn die SuS gelernt haben, Ziele zu formulieren (SMART-­Regel).

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.