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Verbraucherbildung auf der didacta 2025

Stand:
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg freut sich, an der Bildungsmesse didacta vom 11.02. bis zum 15.02.2025 in Stuttgart teilzunehmen. Dieses Jahr stellt das Messemotto das Zusammenwirken von Bildung und Demokratie in den Vordergrund.
Messehalle mit Hinweis auf didacta

Herzliche Einladung uns auf der didacta 2025 zu besuchen!

Die diesjährige didacta steht unter dem Motto „Demokratie braucht Bildung – Bildung braucht Demokratie“. 

Damit haben sich die Veranstalter für ein richtiges und wichtiges Motto entschieden, das im Kern auch unserer Arbeit in der Verbraucherbildung zugrunde liegt. 

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Verbraucherbildung und politischer Konsum 

Verbraucherbildung fördert nämlich nicht nur den Erwerb der Kompetenzen, die im Kontext struktureller Benachteiligung und widerstreitender Interessen zwischen Verbraucher:innen und Unternehmen für das Treffen von kritisch reflektierten und selbstbestimmten Marktentscheidungen der Verbraucher:innen erforderlich sind. Verbraucherbildung ist gleichfalls bestrebt, Verbraucher:innen in die Lage zu versetzen, auf Grundlage ihrer Analyse einer verbraucherrelevanten Situation und der eigenen Interessenlage direkte bzw. indirekte konsumbezogene Handlungen einzusetzen („politischer Konsum“), um die vorgefundene Lage im Sinne ihrer Interessen zu beeinflussen.

Politischer Konsum ist dabei eine Form der politischen Teilhabe, die auf den freiheitlich-demokratischen Prinzipien Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität fußt. Verbraucher- und Demokratiebildung sind also miteinander zu denken, um gerade Kindern und Jugendlichen, die noch kein Wahlrecht besitzen, demokratische Teilhabe erfahrbar zu machen.  

Umsetzung im Unterricht

Genau in dieser Schnittstelle bieten wir Lehrkräften ein Unterrichtsmaterial an, das zeigt, wie demokratische Teilhabe aus dem Blickwinkel der Verbraucher:innen im Unterricht aufgegriffen werden kann. Im Material „Consumer Citizenship“ dient eine Geschichte von engagierten Jugendlichen als Grundlage, um verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Gestaltung der Rahmenbedingungen für Konsum auch jenseits von Wahlen zu besprechen. Eine altersgerechte Infografik vervollständigt das Material, das für die Fächer AES und Englisch in der 10. Klasse konzipiert wurde und fächerübergreifend, etwa auch im Gemeinschaftskundeunterricht, einsetzbar ist. 

Angebot auf der didacta

Dieses und zahlreiche weitere Materialien für Grundschule, Sekundarstufe I und II sowie für den Grundbildungsbereich und die beruflichen Schulen präsentieren wir an unserem Stand (7C20) auf der didacta 2025. Die Messe findet vom 11. bis zum 15. Februar in Stuttgart statt. Wie auch schon in den vergangenen Jahren sind wir gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband mit einem Stand dort vertreten und präsentieren Ihnen unser immer breiter werdendes Angebot im Bereich Verbraucherbildung. 

Schauen Sie gerne vorbei und lernen Sie uns und unser Angebot zur Verbraucherbildung kennen! 

Bauarbeiter dämmt Hausfassade

Innen dämmen, außen bewahren – Innendämmung von Außenwänden

Sie möchten Ihre Energiekosten senken, aber eine Außendämmung kommt aus baulichen oder denkmalrechtlichen Gründen nicht infrage?
Handy und Laptop mit YouTube offen

Werbevideos auf YouTube müssen durchgängig gekennzeichnet sein

Verbraucherzentrale erhebt Klage gegen YouTube-Betreiber Google
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Schmuckbild

Besserer Schutz vor Onlinebetrug dringend nötig

Beschwerden über Kontomissbrauch beim Online-Banking und Kreditkartenbetrug nehmen zu