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Buchtitel "Psychotherapie": Pressematerial

Hilfe bei Depression und anderen psychischen Erkrankungen
Ratgeber informiert über Ablauf und Chancen einer Therapie
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Titelbild des Ratgebers "Psychotherapie"

Hilfe bei Depression und anderen psychischen Erkrankungen
Ratgeber informiert über Ablauf und Chancen einer Therapie

Die Zahl der Krankschreibungen wegen psychischer Probleme hat sich innerhalb der vergangenen 20 Jahre mehr als verdreifacht. Laut einer aktuellen Langzeituntersuchung der Krankenkasse DAK fehlte in Deutschland im vergangenen Jahr jeder 18. Arbeitnehmer aus diesem Grund im Job – damit waren 2,2 Millionen Menschen betroffen. Häufigste Diagnose: Depression. Bei solch schwerwiegenden Problemen kann eine Psychotherapie helfen. Auch bei Konflikten, Leistungsstörungen oder in Lebenskrisen kann sie geeignet sein, neue Lebensqualität zu entdecken und wieder in Balance zu kommen. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Psychotherapie. Chancen erkennen und mitgestalten“ hilft Betroffenen dabei, sich zu orientieren.

Das Buch bietet alle wichtigen Grundlagen, damit die Leserinnen und Leser die richtige Therapieform und den passenden Therapeuten finden.

Wie funktionieren die unterschiedlichen Methoden? Wer sollte Therapien in Anspruch nehmen und wer bezahlt sie? Der Ratgeber beantwortet diese und viele weitere Fragen und informiert über Organisation, Ablauf und Datenschutzfragen. So erhalten Betroffene ein realistisches Bild von den Möglichkeiten, Vorgehensweisen und Grenzen psychotherapeutischer Methoden.

Der Ratgeber „Psychotherapie. Chancen erkennen und mitgestalten“ hat 184 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.