Kostenloses Online-Seminar "Meine Rechte bei Weihnachtseinkäufen“ am 4. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Fakeshops entlarven: Sich und andere schützen

Stand:
Täuschend echte Online-Shops, unschlagbare Preise – und am Ende Betrug! Unser Notfall-Check zeigt, wie Sie Fakeshops erkennen und welche Schritte Sie jetzt unternehmen können, um Ihr Geld zurückzubekommen: von der Kontaktaufnahme mit der Bank bis hin zur Anzeige.
Schmuckbild: Grafik Fakeshops
Off

Schnäppchen gefunden? Doch Vorsicht – es könnte eine betrügerische Webseite sein. Diese gefälschten Online-Shops sehen täuschend echt aus, kopieren Marken und locken mit unschlagbaren Preisen. Doch nach der Zahlung folgt das böse Erwachen: Keine Lieferung, keine Flugtickets, keine Unterkunft, minderwertige Ware oder dreiste Fälschungen. Noch schlimmer: Kriminelle stehlen auch Ihre Daten für weiteren Betrug. Viele dieser Shops verschwinden schnell und tauchen unter neuem Namen wieder auf. Einmal gezahlt, ist das Geld meist für immer weg.

Was kann ich tun?

Sie haben bei einem Online-Shop bestellt, aber keine Ware erhalten? Unser Notfall-Check hilft Ihnen, einen Fakeshop zu identifizieren und zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist. Die individuelle Checkliste enthält wichtige Maßnahmen: Sie erfahren, welche realistischen Möglichkeiten Sie haben, Ihr Geld zurückzubekommen und was Sie dafür tun können, worauf Sie bei der Beweissicherung achten sollten und wann eine Strafanzeige sinnvoll ist. Zudem erhalten Sie Hinweise, wie Sie Ihre persönlichen Daten schützen und weitere Betrugsversuche vermeiden.

Geben Sie hier die Shop-URL ein und wir prüfen den Shop. Sie erhalten dann konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Anschließend können Sie noch zu Ihrem persönlichen Problem eine Checkliste erstellen lassen. Klicken sie dafür unten auf der Seite mit den Prüfergebnissen auf „Weiter". 

Förderlogo des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot
Zwei Beispiele aus der Rewe-App

Erfolg gegen Rewe: Irreführende Rabatt-Werbung untersagt

Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sorgt für mehr Transparenz bei Bonus-Angeboten