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Energieberatung für einkommensschwache Haushalte

Stand:
Das Projekt der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. möchte Sie dabei unterstützen, Energie richtig zu nutzen und Ihren Geldbeutel zu schonen.
Bild mit Häusern, die auf Euro-Münzen stehen.
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Das Projekt der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. möchte Sie dabei unterstützen, Energie richtig zu nutzen und dabei Ihren Geldbeutel zu schonen.

Die hohen Energiekosten und "falsche" Energienutzung können dazu führen, dass Sie in eine finanzielle Notlage geraten und die Gefahr da ist, dass man Ihnen den Strom abstellt. Mit der gemeinsamen Erklärung zur "Initiative zur Energieeinsparung und effizienten Energienutzung in einkommensschwachen Haushalten in Baden-Württemberg" werden von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. in Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verschiedene Formate zum Energie sparen angeboten.


Wir beraten zu diesen Themen:

  • Strom sparen
  • Lüften und Heizen
  • Heizkostenabrechnung
  • Wechsel des Energieversorgers


Wie wir Ihnen noch helfen können:

Vorträge & Online-Seminare
Wir bieten kostenfreie Vorträge und Online-Seminare zum Thema "Energiesparen und Hilfe bei hohen Energiekosten" an. Die Vorträge finden oft in Ihrer Nähe statt - fragen Sie uns einfach.


Energie-Sprechstunden
Wir bieten kostenfreie Energie-Sprechstunden zum Thema "Hilfe bei hohen Energiekosten" an. Bei den Energie-Sprechstunden helfen Ihnen unsere Energieberater:innen gerne weiter.


Energie-Pat:innen
In den Städten Stuttgart, Filderstadt, Ravensburg, Weil der Stadt und Esslingen am Neckar können Sie als Mieter:in erste Fragen zum Energiesparen stellen. Die ehrenamtlichen Energie-Pat:innen geben Ihnen im kostenfreien Energiespar-Dialog erste Tipps zum Energiesparen. Sie kommen auch zu Ihnen nach Hause, wenn Sie das möchten. Wenn Sie noch mehr Hilfe brauchen, vermitteln wir Ihnen unsere Energieberater:innen.


Energiespartipps


Wie kann ich richtig lüften?
Achten Sie beim Lüften auf folgendes Verhalten - hier ein Überblick:

  • Lüften Sie nach dem Kochen.
  • Lüften Sie wenn Sie Ihre Wäsche lufttrocknen lassen.
  • Öffnen Sie alle Fenster mindestens 3-mal täglich für 5 bis 10 Minuten. (Stoßlüftung!)


Wie kann ich noch sparen?

  • Waschen Sie leicht verschmutzt Wäsche bei 30 Grad.
  • Beim Kochen ist es sinnvoll einen für Ihre Töpfe passenden Deckel zu verwenden.
  • Hinweis zum Gebrauch von wassersparenden Mischdüsen und Duschbrausen:
    Die Einsparung ist nur bei Wasserleitungen mit stabilem Leitungsdruck möglich.
    Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie einen Fachbetrieb oder Ihre Vermieter:innen.


Kontakt
Projekt "Energieberatung für einkommensschwache Haushalte"
Team Energieberatung

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Paulinenstraße 47
70178 Stuttgart

E-Mail Projektleitung: esh-energieberatung@vz-bw.de

Für weitere Informationen zu den Projekt-Angeboten für soziale Einrichtungen und regionale Akteur:innen in den Land- und Stadtkreisen von Baden-Württemberg klicken Sie hier.


Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Bei Fragen rund um die Themen Energie und Energieeinsparung hilft Ihnen die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. weiter. In den meisten Land- und Stadtkreisen bestehen hierzu langjährige Kooperationen mit den regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen.

Die Energieberatung kostet für Verbraucher:innen dank der Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz maximal 40 Euro. Weitere Informationen und Beratungsformate finden Sie kostenlos unter 0800 - 809 802 400 oder www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.


Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.