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Solarthermie für die Heizung bringt doch im Winter nichts, oder?

Stand:
Solarthermie-Kollektoren können auch in der Übergangszeit Wärme für die Heizung liefern, weiß unsere Energieberaterin aus Aachen.
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„Wer eine Solarthermie-Anlage plant, sollte nicht nur ans Warmwasser, sondern auch an die Heizung denken", rät Energieberaterin Pia Anderer aus Aachen.

Energieberaterin Pia Anderer aus Aachen

"Vor kurzem fragte mich ein Hausbesitzer um Rat, der seine alte Öl-Heizung austauschen wollte. Er wusste auch schon wie: Seine 25 Jahre alte Niedertemperatur-Heizung sollte einem neuem Gas-Brennwertgerät weichen. Das Warmwasser sollte künftig über eine Solarthermieanlage auf dem Dach bereitet werden. Dann könne er zumindest im Sommer die Heizung komplett abschalten, meinte der Verbraucher. Auf die Möglichkeit, dass die Solaranlage auch die Heizung unterstützt, wollte er jedoch verzichten. Das lohne sich nicht, argumentierte er. Denn im Winter gebe es ja zu wenig Sonneneinstrahlung. Ein entsprechendes Angebot von seinem Installateur hatte er schon vorliegen. Jetzt wollte der Ratsuchende von mir nur noch wissen, welche Fördermittel er für sein Vorhaben beantragen könnte.

Doch damit war er bereits einen Schritt zu weit. Schon allein aus energetischer Sicht wäre es eine falsche Entscheidung gewesen, auf die Heizungsunterstützung durch die Solarthermieanlage zu verzichten. Zum einen, weil die Kollektoren auch in der Übergangszeit Wärme in das System liefern können und die Solarthermie im Jahresmittel durchaus einen merklichen Beitrag zur Heizungsunterstützung leistet. Dadurch kann der Verbraucher Brennstoffkosten sparen. Denn die Preise für Gas werden ab 2021 allein schon durch die CO2-Abgabe merklich steigen.

Hinzu kommt, dass es für eine andere Art von Anlage, die Gas-Hybridheizung, aktuell beträchtliche Fördermittel gibt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Heizungsanlagen, wenn sie durch erneuerbare Energien unterstützt werden. Dafür gibt es im vorliegenden Fall einen Zuschuss von 40 Prozent. Neben der Solarthermieanlage beinhaltet die Förderung den Ausbau der Ölheizung und Tanks, die neue Brennwert- Gasheizung, die Kaminsanierung und alle zugehörigen Arbeiten. Hätte sich der Hausbesitzer für das vorliegende Angebot entschieden, hätte er nur für die solare Warmwasseranlage einen BAFA-Zuschuss von 30 Prozent erhalten, die Förderung von 40 Prozent für Warmwasser plus Heizungsanlage wäre ihm verloren gegangen.

Er will sich nun ein neues Angebot vorlegen lassen, das eine Solarthermieanlage mit Heizungsunterstützung beinhaltet. Der Vergleich der beiden Angebote wird zeigen, inwieweit sich die größere Anlage rechnet, wenn der höhere BAFA-Zuschuss hinzukommt und der Verbraucher die eingesparten Brennstoffkosten einkalkuliert."

 

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
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Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.