Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

L-Prolin für ein straffes Bindegewebe?

Stand:
Ich habe mir im Internet "L-Prolin" zur Stärkung des Bindegewebes bestellt. Was haltet ihr davon?
Off

Frage

Ich habe mir im Internet "L-Prolin" bestellt. Dies ist zur Stärkung des Bindegewebes sowie ein wichtiger Baustein für Kollagen.
Was haltet ihr davon? Bringt es überhaupt etwas? Ist es schädlich? Ich nehme morgens und abends eine Kapsel, sprich 1.000 Milligramm pro Tag.

Antwort

L-Prolin ist eine nicht-essentielle Aminosäure. Sie wird vom Körper selbst gebildet, aber auch über die Nahrung zugeführt. Eine echte Unterversorgung bei gesunden Menschen ist nicht bekannt. Wer sich abwechslungsreich ernährt, nimmt ausreichend Eiweiß und damit alle wichtigen Aminosäuren auf.

L-Prolin wird im menschlichen Körper zum Beispiel für die Bildung von Kollagen - ein Baustein von unter anderem Bindegewebe und Knochen - benötigt. Die Werbeaussagen, dass eine zusätzliche Gabe von L-Prolin über Nahrungsergänzungsmittel für ein straffes Bindegewebe und einen knackigen Po sorgen oder der Faltenbildung vorbeugen, sind wissenschaftlich nicht bewiesen.

Wir sind der Meinung, dass solche Produkte im Normalfall überflüssig sind und besser "natürliche Lebensmittel" verzehrt werden sollten. Prolin ist beispielsweise reichlich in Milchprodukten, Fleisch und Hülsenfrüchten enthalten.


Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:

Aminosäuren für Freizeitsportler – besser als ein kleines Steak?

Kollagendrinks für die Schönheit – Beauty aus der Büchse?

 

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Kind macht Kühlschrank auf

Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

Schmuckbild

Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.
Schmuckbild

Sommer, Sonne, Sparpotenzial

Solarthermie-Anlage richtig nutzen

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.