Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment“ am 23. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Aloe Vera Gel oder Saft?

Stand:
Welcher Qualitätsunterschied besteht zwischen einem Aloe Vera Getränk aus Aloe Vera Gel und einem Saft aus der Aloe Vera?
Off

Frage

Welcher Qualitätsunterschied besteht zwischen einem Aloe Vera Getränk aus Aloe Vera Gel und einem Saft aus der Aloe Vera?

Antwort

Lebensmittelrechtlich sind diese beiden Begriffe nicht näher definiert. Sowohl unter einem Gel als auch Saft wird in der Regel das vorsichtig herausgeschälte Innere des Blattes (Blattmark) verstanden. Meist wird noch Vitamin C und/oder Zitronensäure zugegeben. Diese Zutaten werden in der Zutatenliste angegeben. Die Herstellung und Zusammensetzung können sich von Produkt zu Produkt unterscheiden. Anders als bei üblichen Lebensmitteln ist bei Nahrungsergänzungsmitteln nur die Angabe der ausgelobten Inhaltsstoffe pro Tagesdosis erforderlich. Bei anderen Lebensmitteln müssen wiederum nur Kilokalorien, Fett/gesättigte Fettsäuren, Eiweiß, Kohlenhydrate/Zucker und Salz angegeben werden, es sei denn, es wird z.B. auf den Vitamin-Gehalt hingewiesen. Detaillierte Angaben finden sich auf kaum einem Produkt.

Hinzu kommt, dass es keine wissenschaftlichen Belege gibt, dass bestimmte Inhaltsstoffe gesundheitsförderliche Wirkungen haben. Bisher wurden mehr als 200 verschiedene Inhaltsstoffe in den Aloe-Vera-Blättern nachgewiesen, die einzelnen Konzentrationen sind jedoch sehr gering und der größte Teil besteht aus Wasser.

Laut Werbung sollen diese Produkte das Immunsystem stärken, den Körper entgiften und für Wohlbefinden und Schönheit sorgen. In einigen Internetforen wird sogar berichtet, dass es bei Aids, Asthma, Depressionen, Migräne oder Neurodermitis hilft. Auch bei der Krebsbekämpfung und Infektabwehr soll es den Körper unterstützen. Solche krankheitsbezogenen Werbeaussagen sind für Lebensmittel (inklusive Nahrungsergänzungsmittel) irreführend und verboten.

Bei Produkten aus ganzen (ungeschälten) Aloe-Blättern bestehen gesundheitliche Risiken. Hierauf besser verzichten.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite Aloe Vera - die Pflanze für Schönheit und Gesundheit?

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Header Fokuswoche

Finanzkompetenz aufbauen in der Fokuswoche Geld

Verbraucherzentralen bieten erneut bundesweit eine Woche lang 25 kostenlose Onlinevorträge an