Kostenloses Online-Seminar "Sparen beim Einkaufen und Essen" am 12. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Grundpreisangabe bei Vitaminkapseln

Stand:
Muss bei Nahrungsergänzungsmitteln der Grundpreis angegeben werden?
Off

Frage

Muss bei Nahrungsergänzungsmitteln der Grundpreis pro 100 Gramm oder pro Tablette angegeben werden?

Antwort

Wer verpackte Lebensmittel – und dazu zählen auch Nahrungsergänzungsmittel – anbietet, muss den Gesamt- und den Grundpreis pro 1 kg oder 1 Liter angeben. Nur wenn Nenngewicht oder Nennvolumen weniger als zehn Gramm oder Milliliter betragen, kann auf den Grundpreis verzichtet werden. Damit können Verbraucher:innen leicht und ohne Schwierigkeiten Preise vergleichen.

Das gibt die Preisangaben-Verordnung §§ 4 und 5 (Stand: 12.11.2021)  für Waren in Fertigpackungen vor, wenn ein Erzeugnis nach Gewicht oder Volumen angeboten wird.

Für ein Moringa- oder Weizengras-Pulver, welches in kleinen abgemessenen Mengen (z.B. per Dosierlöffel) genommen wird, eine Flüssigkeit wie Vitamintropfen, die per Tropfeinsatz dosiert wird, oder ein Spray ist das eindeutig.

Wie sieht es aber mit Kapseln oder Tabletten aus, bei denen auf der Verpackung in der Regel eine Stückzahl angegeben wird? Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 13 U 31/19) hat entschieden, dass in einem solchen Fall eine Grundpreisangabe nicht nötig ist, da die Kapseln üblicherweise in Stückzahlen vertrieben werden. Es würde ausreichen, nur den Gesamtpreis anzugeben. Dem hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in einem neueren Urteil in 2022 (Az.: 3 U 66/21) allerdings widersprochen: Demnach muss bei der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform neben dem Gesamtpreis auch der Grundpreis, bestehend aus dem Preis pro Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, angegeben werden.

Für Ihren persönlichen Vergleich ist es tatsächlich eigentlich wichtiger, sich den Preis für die (vergleichbare) Tagesdosis anzuschauen. Auch wenn Sie vielleicht noch ein bisschen rechnen müssen (z.B. weil Sie laut Empfehlung drei Kapseln pro Tag nehmen), hilft Ihnen der Preis pro Tablette/Kapsel dann schneller weiter.

Auf jeden Fall muss jeder Anbieter die sonstigen Pflichtangaben für Nahrungsergänzungsmittel gemäß Lebensmittelinformations-Verordnung und Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung wie Zutaten, Nährstoffmenge pro Tagesdosis incl. Nährstoffbezugswert (NRV) etc. sowohl auf der Verpackung als auch im Internetshop machen.

 

Zum Weiterlesen:

Pflicht zur Angabe des Grundpreises ermöglicht direkten Preisvergleich

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.
Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.