Kostenloses Online-Seminar "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind" am 11. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Lifeplus Discovery unbedenklich?

Stand:
Ist die Einnahme von Lifeplus Discovery unbedenklich? Das Nahrungsergänzungsmittel enthält Astragalus-Wurzelextrakt.
Off

Frage

Ist die Einnahme von Lifeplus Discovery unbedenklich? Das Nahrungsergänzungsmittel enthält unter anderem Astragalus-Wurzelextrakt.

Antwort

Aufgrund mangelnder Informationen zum Wurzelextrakt durch den Hersteller kann die Unbedenklichkeit nicht abschließend beurteilt werden. Wegen der verschiedenen Pflanzenstoffe sollten Sie, sofern Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, sicherheitshalber in einer Apotheke nach möglichen Wechselwirkungen fragen.  Solche sind bekannt mit Blutdrucksenkern, Blutverdünnern, Entwässerungsmitteln (Diuretika), Immunsuppressiva sowie Chemotherapeutika. Wegen seiner östrogenen Wirkung kann Astragalus hormonabhängige Krebsformen negativ beeinflussen.

Laut der Internetseite des Herstellers enthält das Produkt „Discovery“ unter anderem einen Wurzelextrakt der Astragalus-Pflanze (Mongolischer Tragant). In der Stoffliste vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist die Astragalus-Pflanze als Lebensmittelzutat klassifiziert worden, die hinsichtlich der Sicherheit  zu prüfen ist (gemäß Anhang III, Liste C der VO 1925/2006).

Laut des Kataloges für neuartige Lebensmittel (Novel Food) der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit darf die Astragalus-Wurzel selber in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Wurzelextrakte der Astragalus-Pflanze dagegen gelten als neuartige Lebensmittel und bedürfen der Zulassung. Tatsächlich ist eine solche Zulassung als neuartige Zutat bisher nur für eine bestimmte Kombination von Astragalus zusammen mit Noto-Ginseng (chinesischem Ginseng) erfolgt.

Neben dem Astragalus-Wurzelextrakt beinhaltet das Produkt noch Zimtrindenpulver, Granatapfelextrakt aus der ganzen Frucht, Ingwerwurzelextrakt und den sekundären Pflanzenstoff Quercetin (z.B. in Ginkgo enthalten). Wie genau die Zusammensetzung der Extrakte aussieht und wie diese Mischung im Körper wirkt bzw. welche möglichen Wechselwirkungen mit Medikamenten bestehen, ist ebenfalls nicht (ausreichend) untersucht.

Das Produkt wurde früher als "Anti-Aging Ergänzungsmittel" beworben. Ein wissenschaftlicher Nachweis dafür, dass dieses Produkt den Alterungsprozess beim Menschen aufhält oder bekämpft, lag allerdings nicht vor. Inzwischen heißt es zum Produkt auch nur noch "Astralagus-Pflanze, die bereits seit Tausenden von Jahren in  China benutzt wird". Tatsächlich wird diese Pflanze in der traditionellen chinesischen Medizin bei verschiedensten Erkrankungen verwendet, laut WHO-Monographie gibt es aber überhaupt keine wissenschaftlichen Belege für eine Wirksamkeit.

Lifeplus vermarktet seine Produkte über sogenanntes Empfehlungsmarketing. Eine Bewertung dieser Vertriebsform finden Sie hier. Weitere Fragen und Antworten zum Hersteller finden Sie unter folgenden Links: 

Lifeplus-Produkte - nur natürliche Zutaten?

Lifeplus-Produkte: gesundheitliche Bewertung

Kaltherstellungsverfahren

 

Quellen:


BVL: Pflanzenliste - Einträge A-K, 2. Auflage, Oktober 2020 (zuletzt abgerufen am 16.07.2024)

Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln, Fassung vom 22.06.2023 (zuletzt abgerufen am 16.07.2024)

EU Novel Food status Catalogue (zuletzt abgerufen am 16.07.2024)

MSKCC: Astragalus. Purported Benefits, Side Effects & More. Stand: 11.07.2023 (zuletzt abgerufen am 16.07.2024)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot