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MegaHerz aus der Rosenbaum Forschung

Stand:
Für das Produkt MegaHerz wird mit „4 hochpotente Vitalstoffe für Ihr Herz in einer Kapsel vereint“ geworben. Omega-3-Fettsäuren kann ich ja noch nachvollziehen. Aber was sollen die anderen Inhaltsstoffe bewirken?
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Frage:

Für das Produkt MegaHerz wird mit „4 hoch potente Vitalstoffe für Ihr Herz in einer Kapsel vereint“ geworben. Omega-3-Fettsäuren kann ich ja noch nachvollziehen. Aber was sollen die anderen Inhaltsstoffe bewirken?

Antwort:

Grundsätzlich ist das Marketing der Rosenbaum-Forschung mit Vorsicht zu betrachten, wie Sie diesem Beitrag entnehmen können. Da der Firmensitz der Fa. Gethsemane in Israel ist, können leider weder wir noch die Lebensmittelüberwachungsbehörden dagegen wirklich etwas tun. Bei der Adresse in Norderstedt / Schleswig-Holstein handelt es sich um eine reine Postfach-Adresse. Die Angabe einer PZN (Pharmazentralnummer) ist kein Qualitätsnachweis, sondern lediglich eine Bestellnummer für den Großhandel. Gleiches gilt für den Verkauf in Apotheken.

Was das konkrete Produkt angeht:

Die Werbung mit "4 hoch potenten Vitalstoffen" gibt es auf der Herstellerhomepage nicht mehr, aber zahlreiche Werbeaussagen mit Gesundheits- oder sogar Krankheitsbezug.

Es werden auch Studien verlinkt, hierzu gibt es jedoch den Hinweis "Diese hoch interessanten Studien wurden in anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften publiziert und erfüllen höchste wissenschaftliche Standards. Die gewählte Dosierung, Wirkstoffvariante und/oder Zielgruppe kann jedoch von unserem Produkt abweichen. Die Ergebnisse sind zwar in unsere Produktentwicklung eingeflossen, sie lassen sich jedoch nicht einfach übertragen. Es soll vielmehr aufgezeigt werden, an welchen spannenden Fragestellungen aktuell weltweit geforscht wird." Man nutzt also Studien, um eine Wirkung zu suggerieren, die das Produkt aber gar nicht hat.

Tatsächlich sind nur für das Vitamin B1 und die enthaltenen Omega-3-Fettsäuren gesundheitsbezogene Aussagen erlaubt: "Omega 3 (EPA und DHA) tragen bei einer täglichen Aufnahme von insgesamt 250 mg zu einer normalen Herzfunktion bei." Die Aussagen zum Triglyceridspiegel und zum Blutdruck sind so nicht zulässig, da dafür die Tagesdosis des Produkt viel zu niedrig ist. Benötigt werden dafür laut Gesetz 2 bzw. 3 g DHA+EPA täglich, das Produkt enthält aber nur 500 mg.  Und auch Thiamin trägt nicht, wie auf der Internetseite des Herstellers geschildert zur Herzgesundheit bei, sondern "zu einer normalen Herzfunktion".

Olivenblatt-Extrakt enthält Oleuropein und weitere sekundäre Pflanzenstoffe, vor allem Flavonoide (Olivin, Rutin, Hesperidin, Quercetin). Für Olivenblattextrakt (Oleuropein) ist eine gesundheitsbezogene Aussage "natürliches Antioxidanz, Schutz vor oxidativen Schäden" beantragt, aber bisher nicht genehmigt. Olivenblätter können auch als Tee verwendet werden. Guarana ist inzwischen nicht mehr enthalten, dafür Grüntee-Extrakt, ebenfalls eine Koffeinquelle.

Hier finden Sie Informationen zu den weiteren Inhaltsstoffen:

Insgesamt ist die Aufmachung des Produktes aus unserer Sicht irreführend, die äußere Gestaltung entspricht eher der eines Herz-Medikaments denn eines Lebensmittels. Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht der Prävention oder Therapie von Erkrankungen, sondern lediglich der Ergänzung des Speiseplans mit fehlenden Nährstoffen.

Ebenfalls für irreführend halten wir den Hinweis auf "hergestellt in Deutschland", denn natürlich stammt die Hauptzutat Fischöl nicht aus Deutschland, und auch Tee, Olivenbäume oder Granatäpfel sind hier nicht heimisch.

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Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

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Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.