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OPC Traubenkernextrakt

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Was halten Sie von OPC Traubenkernextrakt?
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Frage

Was halten Sie von OPC Traubenkernextrakt?

Antwort

OPC (Oligomere Proantho-cyanidine) gehören zur Gruppe der Polyphenole. Sie kommen neben Traubenkernen auch in der Schale roter Trauben, in Erdnüssen, Heidelbeeren oder Cranberrys vor. Es sind Pflanzenstoffe, die uns laut Werbung jung, gesund, schlank und schön halten sollen.

Sie werden beworben als starke Antioxidantien, die unsere Körperzellen vor freien Radikalen schützen und viele weitere positive Eigenschaften für unseren Körper aufweisen. Sie sollen beim Abnehmen helfen und zudem lebensverlängernd wirken. Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Falten im Alter seien dank OPC kein Thema mehr.

Allerdings sind diese Wirkungen am Menschen wissenschaftlich nicht belegt. Für eine positive Wirkung von OPC auf die Gefäßgesundheit gibt es nicht genug wissenschaftliche Beweise. Daher dürfen solche Werbeaussagen auf Produkten nicht mehr verwendet werden.

Für OPC oder andere sekundäre Pflanzenstoffe bestehen keine Mengenempfehlungen. Es ist nicht genau bekannt, wie sie wirken, wenn sie nicht über ein Lebensmittel, sondern isoliert als Nahrungsergänzungsmittel aufgenommen werden. Die Sicherheit dieser isolierten Stoffe, gerade in hoher Dosierung über einen längeren Zeitraum, ist nicht ausreichend untersucht. Die einzelnen Produkte sind untereinander in der Regel nicht vergleichbar, da die Extrakte (anders als bei Arzneimitteln) nicht standardisiert sind.

Achten Sie daher auf die Verzehrempfehlung auf dem Produkt – der Hersteller haftet für die Sicherheit des Produktes bis zu der empfohlenen Menge, aber nicht darüber hinaus. Auf einigen Produkten befindet sich ein Warnhinweis, dass Schwangere, Stillende und Personen, die regelmäßig Medikamente einnehmen sowie Personen in Behandlung vor dem Verzehr ärztliche Rücksprache halten sollen. Dieser Warnhinweis ist unbedingt ernst zu nehmen.

Unser Tipp: 
Antioxidantien wie OPC können Sie ganz einfach über Obst und (Erd-)Nüsse zu sich nehmen. Diese Lebensmittel schmecken gut und beinhalten daneben noch wertvolle Ballaststoffe, Vitamine, Mineralstoffe und Fettsäuren – mit dieser Mischung tun Sie ihrer Gesundheit etwas Gutes.

Zum Weiterlesen:
Für immer jung mit Resveratrol oder OPC?

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.