Wir prüfen derzeit die Einreichung einer Sammelklage, um zu erreichen, dass die einseitige Absenkung des Rentenfaktors durch die Allianz zurückgenommen werden muss. Dazu suchen wir Betroffene, denen mit Bezug auf die o.g. Klausel der Rentenfaktor gekürzt wurde.
Das Wichtigste in Kürze
- Nehmen Sie an unserer kurzen Umfrage zur Allianz teil, um eine Sammelklage möglich zu machen.
- Abonnieren Sie unseren News-Alert zum Verfahren. So bleiben Sie über den weiteren Verlauf informiert. Sobald eine Klage eingereicht wurde, erhalten Sie weitere Informationen.
- Informieren Sie andere Betroffene. Je mehr Menschen mitmachen, desto wahrscheinlicher können wir eine Sammelklage erheben.
Worum geht es?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung am 10. Dezember 2025 entschieden: Eine Klausel der Allianz Lebensversicherungs-AG in Riester-Verträgen, die eine einseitige Absenkung des Rentenfaktors erlaubt, ist unwirksam (Az. IV ZR 34/25). Die Klausel sah Kürzungen bei sinkenden Zinsen oder steigender Lebenserwartung vor, verpflichtete den Versicherer aber nicht, den Rentenfaktor bei besseren Bedingungen wieder anzuheben.
Die Klausel wurde Angaben der Allianz zufolge in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) fondsgebundener Riester-Rentenversicherungen verwendet, die zwischen Juni und November 2006 abgeschlossen wurden, und lautet wie folgt:
"Wenn aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen (siehe § 25 Abs. 1 a Satz 4) nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die in Satz 1 genannten Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente für je 10.000 Euro Policenwert so weit herabzusetzen, dass wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können."