Kostenloses Online-Seminar "Heizen mit Weitsicht: Warum jetzt die richtige Zeit für den Umstieg ist!" am 19. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Position "Digitaler Euro"

Stand:
Welche Anforderungen sind an einen digitalen Euro zu stellen?
Off

Gesetzliches Zahlungsmittel ist aktuell das Bargeld (Euro): Jede/r kann im betreffenden Währungsgebiet seine Geldschulden damit begleichen. Es garantiert zudem weitestgehend Anonymität der Nutzer:innen und verhindert damit die Ausspähung des Zahlungsverkehrs durch Unternehmen oder staatliche Stelle. Dabei funktioniert es grundsätzlich unabhängig von Strom, IT-Systemen oder arbiträren Unternehmensentscheidungen. Mit Bargeld ist es allerdings nicht ohne weiteres möglich, am Online-Handel teilzunehmen. Hier kann ein digitales gesetzliches Zahlungsmittel (digitaler Euro) Abhilfe schaffen und die Teilhabe an ökonomischen Vorgängen auch im Online-Handel ermöglichen.

Allerdings ist ein digitales Zahlungsmittel prinzipiell mit großen Risiken behaftet. Der Zahlungsverkehr wird datafiziert: Er wird erfass-, speicher- und auswertbar und damit transparent für Dritte. Die Anonymität des Zahlungsverkehrs wird aufgehoben. Wer wann bei welcher Gelegenheit wie viel für welchen Zweck an wen bezahlt hat, liegt offen. Zudem geben die Daten Auskunft über die Inhalte von persönlichen Beziehungen und deren ökonomischen Bewertung. Digitale Zahlungsmittel sind zudem für Zwecke Dritter programmierbar und können damit die Autonomie der Verbraucher:innen aufheben. Ein digitales Zahlungsmittel ermöglicht also letztlich, das Verhalten von Verbraucher:innen für Zwecke (Profit, Wohlverhalten) Dritter (Anbieter, Staat) zu lenken.

Der digitale Euro muss daher folgende Anforderungen erfüllen:

  • Unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel: Annahmepflicht des Gläubigers/Anbieters
  • Wahlfreiheit der Verbraucher:innen (freie Wahl des gesetzlichen Zahlungsmittels: analog oder digital)
  • Gewährleistung der Autonomie und der Anonymität:
    • Verhindern des Ausspähens des Zahlungsverkehrs
    • Kein Blankoscheck für ‚smart contracts‘: Kein automatischer Griff in die digitale Geldbörse!
    • Verwendungshoheit liegt bei Verbraucher:innen: Keine Verhaltens- und Verbrauchslenkung mittels programmiertem Geld!
Gemüse auf einem Teller

So energiereich ist To-go-Essen

Verbraucherzentralen auf der Grünen Woche in Berlin
Jemand schließt ein Bankschließfach auf

Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen in solchen Fällen haften.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Was Sie schon immer über Cybercrime wissen wollten...

Datendiebstahl und Onlinebetrug sind keine Kavaliersdelikte, sondern verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Und Dank der weitreichenden Digitalisierung unseres Alltags und immer leistungsfähigerer Software geraten neben großen Firmen zunehmend Privatpersonen ins Visier von Cyberkriminellen.
Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.