Kostenloses Online-Seminar "Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich, iSfp und Förderung" am 25. November um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden.

 

 

Position "Digitaler Euro"

Stand:
Welche Anforderungen sind an einen digitalen Euro zu stellen?
Off

Gesetzliches Zahlungsmittel ist aktuell das Bargeld (Euro): Jede/r kann im betreffenden Währungsgebiet seine Geldschulden damit begleichen. Es garantiert zudem weitestgehend Anonymität der Nutzer:innen und verhindert damit die Ausspähung des Zahlungsverkehrs durch Unternehmen oder staatliche Stelle. Dabei funktioniert es grundsätzlich unabhängig von Strom, IT-Systemen oder arbiträren Unternehmensentscheidungen. Mit Bargeld ist es allerdings nicht ohne weiteres möglich, am Online-Handel teilzunehmen. Hier kann ein digitales gesetzliches Zahlungsmittel (digitaler Euro) Abhilfe schaffen und die Teilhabe an ökonomischen Vorgängen auch im Online-Handel ermöglichen.

Allerdings ist ein digitales Zahlungsmittel prinzipiell mit großen Risiken behaftet. Der Zahlungsverkehr wird datafiziert: Er wird erfass-, speicher- und auswertbar und damit transparent für Dritte. Die Anonymität des Zahlungsverkehrs wird aufgehoben. Wer wann bei welcher Gelegenheit wie viel für welchen Zweck an wen bezahlt hat, liegt offen. Zudem geben die Daten Auskunft über die Inhalte von persönlichen Beziehungen und deren ökonomischen Bewertung. Digitale Zahlungsmittel sind zudem für Zwecke Dritter programmierbar und können damit die Autonomie der Verbraucher:innen aufheben. Ein digitales Zahlungsmittel ermöglicht also letztlich, das Verhalten von Verbraucher:innen für Zwecke (Profit, Wohlverhalten) Dritter (Anbieter, Staat) zu lenken.

Der digitale Euro muss daher folgende Anforderungen erfüllen:

  • Unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel: Annahmepflicht des Gläubigers/Anbieters
  • Wahlfreiheit der Verbraucher:innen (freie Wahl des gesetzlichen Zahlungsmittels: analog oder digital)
  • Gewährleistung der Autonomie und der Anonymität:
    • Verhindern des Ausspähens des Zahlungsverkehrs
    • Kein Blankoscheck für ‚smart contracts‘: Kein automatischer Griff in die digitale Geldbörse!
    • Verwendungshoheit liegt bei Verbraucher:innen: Keine Verhaltens- und Verbrauchslenkung mittels programmiertem Geld!
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Zwei Beispiele aus der Rewe-App

Erfolg gegen Rewe: Irreführende Rabatt-Werbung untersagt

Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sorgt für mehr Transparenz bei Bonus-Angeboten
Schmuckbild

So passt die Heizung perfekt zum Bedarf – und senkt die Kosten

Die Heizung läuft, doch Ihre Räume sind oft zu kalt? Dann lohnt sich ein Blick auf die Heizungsregelung, denn diese ist häufig nicht optimal eingestellt.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Vorsicht vor Haustürgeschäften!

Eine lohnende Investition, ein spannendes Abonnement, eine dringend nötige Dienstleistung - zwischen Tür und Angel wird Verbraucherinnen und Verbrauchern so manches gute Geschäft versprochen. Doch in aller Regel ist es ratsam, auf das Klingeln eines Vertreters vor der Haustür nicht zu reagieren.
Mann bekommt Haarentfernung mit Laser auf Rücken

Dauerhafte Haarentfernung: Vorsicht vor teuren Verträgen

Derzeit erhält die Verbraucherzentrale häufiger Beschwerden über Verträge für dauerhafte Haarentfernung. Manche bereuen den Vertrag, andere können die hohen Kosten – teils über 10.000 Euro – nicht bezahlen. Da die Verträge in der Regel vor Ort geschlossen werden, gibt es kein Widerrufsrecht.