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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - jetzt zum Vortrag anmelden!

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Hier finden Sie kostenlose Online-Vorträge zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Selbst bestimmen - sicher vorsorgen
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Worum geht es im Online-Vortrag?

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.

Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.

In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.

Termine und Anmeldung

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen. Die Online-Vorträge können Sie unabhängig von Ihrem Wohnort bundesweit buchen.

  • Montag, 03.11.2025
    • 15:00 Uhr (durchgeführt von der Verbraucherzentrale Hessen) - Zur Anmeldung
    • 18:00 Uhr (durchgeführt von der Verbraucherzentrale Thüringen) - Zur Anmeldung
  • Dienstag, 04.11.2025
    • 18:00 Uhr (durchgeführt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen) - Zur Anmeldung
  • Mittwoch, 05.11.2025
    • 15:00 Uhr (durchgeführt von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein) - Zur Anmeldung
    • 18:00 Uhr (durchgeführt von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt) - Zur Anmeldung
  • Donnerstag, 06.11.2025
    • 15:00 Uhr (durchgeführt von der Verbraucherzentrale Bremen) - Zur Anmeldung
    • 18:00 Uhr (durchgeführt von der Verbraucherzentrale Berlin) - Zur Anmeldung
  • Freitag, 07.11.2025
    • 18:00 Uhr (durchgeführt von der Verbraucherzentrale Niedersachsen) - Zur Anmeldung
Förderlogo des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

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Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.
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