Kostenloses Online-Seminar "Warm, unabhängig, zukunftssicher: Die Wärmepumpe für Ihr Eigenheim“ am 19. Mai um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Muss ich den Rundfunkbeitrag bezahlen?

Bist du vor Kurzem nach Deutschland und gerade in eine neue Wohnung gezogen? Dann musst du daran denken, dass Menschen in Deutschland grundsätzlich verpflichtet sind, einen Rundfunkbeitrag zu bezahlen.
Rundfunkbeitrag für Fernsehen und Radio

Hier die wichtigsten Informationen rund um das Thema Rundfunkbeitrag:

On

Was ist der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühren)?

Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Abgabe, die für jede Wohnung an den Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) zu zahlen ist. Wie viele Radio- und Fernsehgeräte in der Wohnung vorhanden sind und wie viele Personen in dieser Wohnung leben, spielt keine Rolle. Jeden Monat muss für die Wohnung der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro bezahlt werden. Die Rundfunkbeiträge sind in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate, also in Höhe von 55,08 Euro pro Quartal, zu leisten.

Dieses Geld verteilt der Beitragsservice an die Fernseh- und Radiosender wie ZDF, ARD oder den regionalen Sender rbb in Brandenburg. Der Rundfunkbeitrag geht nur an öffentlich-rechtliche Sender, die unabhängige Informationen und Programme anbieten.

Hast du in der Wohnung keinen Fernseher und kein Radiogerät? Das ist leider kein Befreiungsgrund. Du musst den Rundfunkbeitrag trotzdem zahlen!

Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Wann muss ich nicht zahlen?

Wenn du Sozialleistungen, wie Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. ALG II), Asylbewerberleistungen, Sozialhilfe oder BAföG bekommst, kannst du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Auch Menschen, die wegen des Ukrainekriegs in Deutschland Schutz suchen, müssen in der Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Dazu musst du einen Antrag auf Befreiung stellen und die erforderlichen Nachweise mitschicken.

Mehr Informationen zu Befreiung und Ermäßigung findest du hier.

Muss ich mich anmelden?

Jede volljährige Wohnungsinhaberin bzw. jeder volljährige Wohnungsinhaber ist grundsätzlich verpflichtet, sich beim Beitragsservice anzumelden. Da aber das Prinzip „Eine Wohnung – ein Beitrag“ gilt, hängt die Anmeldungspflicht von der Wohnsituation ab: Lebst du in der Wohnung allein, musst du dich selbst anmelden. Wohnst du dagegen in der Wohnung mit der ganzen Familie oder mit Freunden zusammen, so muss ein Familienmitglied oder ein WG-Mitglied den Betrag für alle zahlen. Ihr könnt frei entscheiden, wer sich beim Betragsservice anmeldet.

Zum Beispiel:

Ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern leben in einer Wohnung. Beim Beitragsservice muss sich entweder die Ehefrau oder der Ehemann anmelden.

Geflüchtete aus der Ukraine, die in Gemeinschaftsunterkünften oder vorübergehenden Unterkünften, wie Hotels oder Pensionen, leben, müssen sich beim Beitragsservice nicht anmelden. Beziehen sie jedoch später dauerhaft eine eigene Wohnung, besteht eine Anmeldepflicht. Mehr Informationen in ukrainischer Sprache findest du hier.

Wie kann ich mich für den Rundfunkbeitrag anmelden?

Auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de findest du Formulare, die du online ausfüllen oder als PDF-Dokument herunterladen kannst. Das ausgefüllte Formular musst du an die folgende Adresse schicken:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Meldest du dich nicht rechtzeitig an, dann bekommst du einen Brief vom Beitragsservice und musst die Beiträge nachzahlen.

Muss ich auf Anfragen vom Beitragsservice reagieren?

Hat der Beitragsservice dich angeschrieben und gefragt, ob du beitragspflichtig bist? Dann sollest du reagieren. Am schnellsten geht die Rückmeldung über das Online-Formular oder die Hotline des Beitragsservice.

Wenn die Wohnung bereits über eine andere Person angemeldet ist, musst du dies klarstellen. Dabei ist wichtig, die Beitragsnummer des Zahlers anzugeben. Damit beugst Du der Direktanmeldung und Zahlungsforderungen vom Beitragsservice vor.

Wann muss ich mich abmelden?

Ziehst du in eine andere Wohnung, für die schon ein Beitrag gezahlt wird? Oder ziehst du aus Deutschland weg in ein anderes Land? Dann musst du dich beim Beitragsservice abmelden.

Wichtig: Bei der Abmeldung musst du Nachweise vorlegen, z.B. eine Meldebescheinigung.

Vektorgrafik mit menschlichen Figuren und digitalen Endgeräten - Digitale Welt

Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch

Hier finden Sie weitere Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch.

Beitrag Rundfunkgebühr Ermäßigung Giulia Cappello

Rundfunkbeitrag – Befreiung und Ermäßigung

Willst du wissen, wann du keinen Rundfunkbeitrag zahlen musst? Dann schau dir hier die Möglichkeiten an, dich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Vielleicht kannst du auch eine Ermäßigung verlangen.

Solaranlage auf einem Dach

Photovoltaik: So geht es nach 20 Jahren weiter

Viele Anlagen verlieren die Förderung – warum sich der Weiterbetrieb oft trotzdem lohnt
Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Einfach abgeklemmt? - Kosten für Stilllegung des Gasanschlusses

Viele Eigentümer:innen denken über einen Heizungstausch nach oder haben das bereits getan. Wer sich für ein klimaneutrales Heizsystem, wie z. B. die Wärmepumpe, entschieden hat, steht nun vor der Frage, ob der Gasanschluss stillgelegt werden sollte.
Mann stützt sich den Kopf auf die Hände am Strand

Kerosinmangel und steigende Preise: Was Pauschalreisende jetzt wissen müssen

Verbraucherzentrale erklärt Rechte bei Preiserhöhungen und Flugproblemen – Pauschalreise-Check bietet schnelle Hilfe
Ein Glas cremige Sojamilch steht im Zentrum dieser hellen, minimalistischen Komposition auf einem weißen Stoffuntergrund, während ein darüber balancierter Holzlöffel eine Häufung runder, gelblicher Sojabohnen präsentiert. Die sanfte Beleuchtung in warmen Beigetönen betont die natürliche Textur der Zutaten, die durch weitere dekorativ verstreute Bohnen im weichgezeichneten Hintergrund ergänzt werden.

Mythen, Risiken und Chancen: Soja im Faktencheck

Verbraucherzentralen ordnen Sorgen und Hoffnungen rund um den Verzehr von Soja ein
Schmuckbild

Weitere Rentenfaktorklauseln vor Gericht

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Allianz und R+V eingereicht