Muss ich den Rundfunkbeitrag bezahlen?

Sind Sie vor Kurzem nach Deutschland und gerade in eine neue Wohnung gezogen? Dann müssen Sie daran denken, dass Menschen in Deutschland grundsätzlich verpflichtet sind, einen Rundfunkbeitrag zu bezahlen.

Was ist der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühren)?

Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Abgabe, die für jede Wohnung an den Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) zu zahlen ist. Wie viele Radio- und Fernsehgeräte in der Wohnung vorhanden sind und wie viele Personen in dieser Wohnung leben, spielt keine Rolle. Jeden Monat muss für die Wohnung der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro bezahlt werden. Die Rundfunkbeiträge sind in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate, also in Höhe von 55,08 Euro pro Quartal, zu leisten. Wichtig zu beachten: Das individuelle Beitragsquartal entspricht nicht immer einem klassischen Kalenderquartal (alle 3 Monate), sondern richtet sich danach, wann Sie Ihr Beitragskonto angemeldet haben. 

Dieses Geld verteilt der Beitragsservice an die Fernseh- und Radiosender wie ZDF, ARD oder den regionalen Sender rbb in Brandenburg. Der Rundfunkbeitrag geht nur an öffentlich-rechtliche Sender, die unabhängige Informationen und Programme anbieten.

Haben Sie in der Wohnung keinen Fernseher und kein Radiogerät? Das ist leider kein Befreiungsgrund. Sie müssen den Rundfunkbeitrag trotzdem zahlen!

Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Wann muss ich nicht zahlen?

Wenn Sie Sozialleistungen, wie Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Sozialhilfe oder BAföG bekommen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Befreiung stellen und die erforderlichen Nachweise mitschicken.

Mehr Informationen zu Befreiung und Ermäßigung finden Sie hier.

Muss ich mich anmelden?

Jede volljährige Wohnungsinhaberin bzw. jeder volljährige Wohnungsinhaber ist grundsätzlich verpflichtet, sich beim Beitragsservice anzumelden. Da aber das Prinzip „Eine Wohnung – ein Beitrag“ gilt, hängt die Anmeldungspflicht von der Wohnsituation ab: Leben Sie in der Wohnung allein, müssen Sie sich selbst anmelden. Wohnen Sie dagegen in der Wohnung mit der ganzen Familie oder mit Freunden zusammen, so muss ein Familienmitglied oder ein WG-Mitglied den Betrag für alle zahlen. Sie können frei entscheiden, wer sich beim Betragsservice anmeldet.

Zum Beispiel:

Ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern leben in einer Wohnung. Beim Beitragsservice muss sich entweder die Ehefrau oder der Ehemann anmelden.

Geflüchtete aus der Ukraine, die in Gemeinschaftsunterkünften oder vorübergehenden Unterkünften, wie Hotels oder Pensionen, leben, müssen sich beim Beitragsservice nicht anmelden. Beziehen sie jedoch später dauerhaft eine eigene Wohnung, besteht eine Anmeldepflicht. Mehr Informationen in ukrainischer Sprache finden Sie hier.

Wie kann ich mich für den Rundfunkbeitrag anmelden?

Auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de finden Sie Formulare, die Sie online ausfüllen oder als PDF-Dokument herunterladen können. Das ausgefüllte Formular müssen Sie an die folgende Adresse schicken:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Melden Sie sich nicht rechtzeitig an, dann bekommen Sie einen Brief vom Beitragsservice und müssen die Beiträge nachzahlen.

Muss ich auf Anfragen vom Beitragsservice reagieren?

Hat der Beitragsservice Sie angeschrieben und gefragt, ob Sie beitragspflichtig sind? Dann sollten Sie reagieren. Am schnellsten geht die Rückmeldung über das Online-Formular des Beitragsservice.

Wenn die Wohnung bereits über eine andere Person angemeldet ist, müssen Sie dies klarstellen. Dabei ist wichtig, die Beitragsnummer und Name des Zahlers anzugeben. Damit beugen Sie der Direktanmeldung und Zahlungsforderungen vom Beitragsservice vor.

Wann muss ich mich abmelden?

Ziehen Sie in eine andere Wohnung, für die schon ein Beitrag gezahlt wird? Oder ziehen Sie aus Deutschland weg in ein anderes Land? Dann müssen Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

Wichtig: Bei der Abmeldung müssen Sie Nachweise vorlegen, z.B. eine Meldebescheinigung.