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Willst du wissen, wann du keinen Rundfunkbeitrag zahlen musst? Dann schau dir hier die Möglichkeiten an, dich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Vielleicht kannst du auch eine Ermäßigung verlangen.
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Giulia Cappello
Sowohl die Befreiungs- als auch die Ermäßigungsgründe sind im Gesetz bestimmt und lassen sich in zwei Kategorien einordnen: gesundheitliche und soziale Gründe. Ob deine Chancen bei der Befreiung vom Rundfunkbeitrag gut stehen, erfährst du hier:
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Willst du wissen, was der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühren) genau ist? Hier kannst du nachlesen, wer bezahlen muss und wie man sich anmeldet.
Wann kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Die verschiedenen Gründe für eine Befreiung werden im Gesetz vollständig aufgezählt. Eine Möglichkeit ist die Befreiung aus sozialen Gründen, also wenn du Sozialleistungen vom Staat bekommst:
Hilfe zum Lebensunterhalt – Sozialhilfe
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Sozialgeld oder Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II/ALG II), soweit nicht Zuschläge gewährt werden, die die Höhe des Rundfunkbeitrages übersteigen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe – BAB oder Ausbildungsgeld (wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst)
Hilfe zur Pflege nach landesgesetzlichen Vorschriften
Auch Geflüchtete aus der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten und auf dieser Grundlage Sozialleistungen beziehen, können eine Befreiung beantragen. Mehr Informationen in ukrainischer Sprache findest du hier.
Du hörst kein Radio und schaust auch nicht fern? Das ist leider kein Grund für eine Befreiung. Du musst trotzdem Rundfunkbeitrag bezahlen!
Wenn du keine Sozialleistungen bekommst, kannst du eine Befreiung als Härtefall beantragen: Dafür dürfen deine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 18,36 Euro überschreiten. Als Nachweis musst du den Ablehnungsbescheid der Sozialleistungen vorlegen.
Eine Befreiung ist weiterhin für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe möglich.
Wann kann ich eine Ermäßigung beantragen?
Du kannst aus gesundheitlichen Gründen den ermäßigten Rundfunkbeitrag in Höhe von 6,12 Euro zahlen. Einen Anspruch auf Ermäßigung haben laut Gesetz Menschen, die
blind oder sehbehindert sind mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60,
hörgeschädigt, d.h. gehörlos sind oder sich – auch nicht mit Hörhilfen – nicht ausreichend verständigen können,
behindert sind mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 von Hundert.
In allen Fällen musst du die Behinderung mit dem Markzeichen RF im Schwerbehindertenausweis nachweisen.
Muss ich den Rundfunkbeitrag für meine Zweitwohnung bezahlen?
Nein, für eine Zweitwohnung musst du keinen weiteren Beitrag zahlen. Es geht hier um folgende Konstellation: Du bist in einer Erstwohnung und zusätzlich in einer Nebenwohnung beim Beitragsservice angemeldet. Dann kannst du für die zweite Wohnung eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
Wie kann ich die Befreiung oder Ermäßigung verlangen?
Wichtig: Die Befreiung und Ermäßigung erfolgen nicht automatisch. Du musst schriftlich einen Antrag stellen und die erforderlichen Nachweise (z.B. eine Kopie des Sozialleistungsbescheids) beifügen.
Die Antragsformulare findest du bei den Städten und Gemeinden und auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de. Du musst den Antrag vollständig ausfüllen, eine Kopie des erforderlichen Nachweises beifügen und an den Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) senden. Der Befreiungsantrag kann auch bequem online gestellt werden.
Hast du ein Problem mit der Befreiung oder willst eine Beratung zum Rundfunkbeitrag? Hier geht’s zu unserem Beratungsangebot (Verbraucherzentrale Brandenburg).
Foto: krugli / stock.adobe.com
Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch
Hier finden Sie weitere Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch.
Bist du vor Kurzem nach Deutschland und gerade in eine neue Wohnung gezogen? Dann musst du daran denken, dass Menschen in Deutschland grundsätzlich verpflichtet sind, einen Rundfunkbeitrag zu bezahlen.
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Stornokosten bei einem Rücktritt können von dem Pauschalreiseveranstalter nicht geltend gemacht werden, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung einer Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Die bereits geleistete Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu erstatten.