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Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Stand:
Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg fest. Das Verfahren ist beendet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der vzbv hat gegen die Kreissparkasse Stendal geklagt, weil das Unternehmen bei Prämiensparverträgen unzulässige Zinsklauseln verwendet hat.
  • Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg ist seit dem 20. September 2024 rechtskräftig.
  • Das Urteil ebnete den Weg für Zinsnachzahlungen an Verbraucher:innen.
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Worum ging es in dem Verfahren?

Viele Verbraucher:innen vertrauten der Kreissparkasse Stendal ihre Ersparnisse an, um für das Alter vorzusorgen. Seit den 1990er Jahren bot die Sparkasse, beziehungsweise eine ihrer Vorgängerinnen, Verträge namens „S-Prämiensparen“ an. Wer so einen Vertrag abschloss, sollte nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern auch eine attraktive jährliche Prämie von bis zu 50 Prozent der in dem Jahr vorgenommenen Einzahlungen. Vor einigen Jahren begann die Kreissparkasse Stendal die Prämiensparverträge zu kündigen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rechnete nach und stellte fest, dass die Sparkasse in zahlreichen Fällen mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben hat. Wir klagten für die Kund:innen der Kreissparkasse Stendal, damit diese ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

In seinem Urteil vom 11. Oktober 2023 gab das Oberlandesgericht Naumburg der Sparkasse vor, wie sie die Zinsen neu zu berechnen hat. Wir hatten uns für höhere Nachzahlungen an Kund:innen eingesetzt und gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Am 9. Juli 2024 hatte der BGH in anderen Verfahren gegen Sparkassen die Berechnungsmethode des OLG Naumburg jedoch bestätigt. Aus unserer Sicht waren die offenen rechtlichen Fragen damit abschließend geklärt.  Die Revision haben wir deswegen zurückgenommen.

Was bedeutet das Ergebnis für Verbraucher:innen?

Für die Kund:innen der Kreissparkasse Stendal ist endgültig klar, wie die Zinsen in ihrem Fall neu zu berechnen sind. Ein Verbraucher berichtete, dass sich aus der Nachberechnung der Sparkasse Mansfeld-Südharz, gegen die der vzbv ebenfalls vorgegangen war, satte 13.007 Euro an Zinsgutschrift ergeben haben. Das Urteil ist seit dem 20. September 2024 rechtskräftig. Ansprüche von Betroffenen, die an der Klage teilgenommen hatten, waren noch sechs Monate vor einer möglichen Verjährung geschützt.

Was das für die Verjährung im Einzelfall bedeutet, muss individuell geprüft werden. 
Für eine persönliche Beratung können Sie sich an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt wenden.


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