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Energydrinks – Koffeinkick oder Zuckerschock

Stand:
Trendgetränke wie Energydrinks und Eistees haben sich auf dem Getränkemarkt etabliert. In diesem Workshop für die Sekundarstufe I setzen sich die Schüler:innen mit eben jenen Getränken auseinander und vergleichen sie mit einer Apfelsaftschorle.
Schmuckbild

Energydrinks, Sport- und Isogetränke sind im Trend und haben sich in den letzten Jahren auf dem Markt etabliert, denn sie versprechen mehr als ein herkömmlicher Durstlöscher: Sie sollen uns Flügel verleihen, uns morgens von Natur aus wachmachen oder Power beim Sport liefern. Doch was ist dran an den vielversprechenden Werbeaussagen?

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Darum geht’s

Die Schüler:innen nehmen verschiedene Trendgetränke genauer unter die Lupe. Sie schauen sich die Zutatenlisten an und bewerten die enthaltenen Zutaten danach, ob diese sinnvoll oder unnötig für ein Getränk sind. Vor allem Energydrinks enthalten unter anderem Koffein: Im Workshop ermitteln die Schüler:innen wie viel davon in den Getränken steckt. Sie erfahren, wie sich Koffein auf den Körper der Jugendlichen auswirken kann und setzen sich mit anderen kritischen Substanzen wie Taurin oder Glucuronolacton auseinander. Ebenso wird der Gehalt an Zucker ermittelt.

Die Schüler:innen lernen im Workshop Produktinformationen für sich zu nutzen, Werbeaussagen kritisch zu hinterfragen und werden motiviert, ihr eigenes Konsumverhalten zu reflektieren.

 Zielgruppe

Schüler:innen ab Klasse 7

Dauer

Der Workshop der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist für circa zwei Schulstunden (1 ½ Stunden) konzipiert und wird von Fachkräften der Verbraucherzentrale vor Ort oder abhängig von der Klassengröße in den Räumen der Verbraucherzentrale umgesetzt.

 

Hinweise zur Umsetzung

Die Anwesenheit und Begleitung der Lehrkraft ist bei der gesamten Veranstaltung erforderlich.

Kosten

Für die Durchführung an der Schule berechnen wir 3 Euro pro Schüler:in, zusätzlich stellen wir die entstandenen Reisekosten in Rechnung. Findet der Workshop in den Räumen der Verbraucherzentrale statt, ist die Durchführung kostenfrei.

Terminvereinbarung

Schreiben Sie gerne eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage samt gewünschtem Zeitraum an ernaehrung@vz-bw.de oder rufen Sie uns unter 0711/66 91 211 (Montag bis Freitag, 9 – 12 Uhr) an. Bitte nennen Sie uns auch die Adresse der Schule, an der der Workshop stattfinden soll.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

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