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Energydrinks – Koffeinkick oder Zuckerschock

Stand:
Trendgetränke wie Energydrinks und Eistees haben sich auf dem Getränkemarkt etabliert. In diesem Workshop für die Sekundarstufe I setzen sich die Schüler:innen mit eben jenen Getränken auseinander und vergleichen sie mit einer Apfelsaftschorle.
Schmuckbild

Energydrinks, Sport- und Isogetränke sind im Trend und haben sich in den letzten Jahren auf dem Markt etabliert, denn sie versprechen mehr als ein herkömmlicher Durstlöscher: Sie sollen uns Flügel verleihen, uns morgens von Natur aus wachmachen oder Power beim Sport liefern. Doch was ist dran an den vielversprechenden Werbeaussagen?

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Darum geht’s

Die Schüler:innen nehmen verschiedene Trendgetränke genauer unter die Lupe. Sie schauen sich die Zutatenlisten an und bewerten die enthaltenen Zutaten danach, ob diese sinnvoll oder unnötig für ein Getränk sind. Vor allem Energydrinks enthalten unter anderem Koffein: Im Workshop ermitteln die Schüler:innen wie viel davon in den Getränken steckt. Sie erfahren, wie sich Koffein auf den Körper der Jugendlichen auswirken kann und setzen sich mit anderen kritischen Substanzen wie Taurin oder Glucuronolacton auseinander. Ebenso wird der Gehalt an Zucker ermittelt.

Die Schüler:innen lernen im Workshop Produktinformationen für sich zu nutzen, Werbeaussagen kritisch zu hinterfragen und werden motiviert, ihr eigenes Konsumverhalten zu reflektieren.

 Zielgruppe

Schüler:innen ab Klasse 7

Dauer

Der Workshop der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist für circa zwei Schulstunden (1 ½ Stunden) konzipiert und wird von Fachkräften der Verbraucherzentrale vor Ort oder abhängig von der Klassengröße in den Räumen der Verbraucherzentrale umgesetzt.

 

Hinweise zur Umsetzung

Die Anwesenheit und Begleitung der Lehrkraft ist bei der gesamten Veranstaltung erforderlich.

Kosten

Für die Durchführung an der Schule berechnen wir 3 Euro pro Schüler:in, zusätzlich stellen wir die entstandenen Reisekosten in Rechnung. Findet der Workshop in den Räumen der Verbraucherzentrale statt, ist die Durchführung kostenfrei.

Terminvereinbarung

Schreiben Sie gerne eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage samt gewünschtem Zeitraum an ernaehrung@vz-bw.de oder rufen Sie uns unter 0711/66 91 211 (Montag bis Freitag, 9 – 12 Uhr) an. Bitte nennen Sie uns auch die Adresse der Schule, an der der Workshop stattfinden soll.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.