Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment“ am 23. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Nahrungsergänzungsmittel für Schwangerschaft und Kinderwunsch

Stand:
Sind Nahrungsergänzungsmittel in der Schwangerschaft wirklich notwendig? Worauf sollten Schwangere bei der Auswahl des Produkts achten? Eine Podcast-Folge der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Schwangere Frau trägt Tabletten und Glas Wasser
Off

Sind Nahrungsergänzungsmittel in der Schwangerschaft wirklich notwendig? Welche Nährstoffe lassen sich über die Ernährung abdecken und welche müssen ergänzt werden? Worauf sollten Schwangere bei der Auswahl des Produkts achten? Und wie sieht es eigentlich mit Männern mit Kinderwunsch aus: Können Nahrungsergänzungsmittel die Spermienqualität verbessern?

In dieser Folge des Verbraucherfunks spricht Niklaas Haskamp mit Ernährungsexpertin Sabine Holzäpfel über die wichtigen Fragen rund um Nahrungsergänzungsmittel und die Schwangerschaft. Wichtige Erkenntnis: Viel hilft nicht immer viel. Es ist sinnvoller, den eigenen Bedarf genau zu ermitteln und das richtige Produkt zu finden als nach dem Gießkannenprinzip alle möglichen Nährstoffe zu sich zu nehmen. Auch preislich kann das einen Unterschied von mehreren hundert Euro machen, wie der neueste Marktcheck der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu Nahrungsergänzungsmitteln für Kinderwunsch und Schwangerschaft gezeigt hat.

Hören Sie gleich rein:

 

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Unsere Infos zu Nahrungsergänzungsmitteln für Kinderwunsch und Schwangerschaft:

Mehr drin als nötig: Nahrungsergänzungsmittel für Schwangere

Jod, Folsäure, Eisen und Co - welche Nahrungsergänzungen brauchen Schwangere?

Auf dem Online-Portal der Verbraucherzentralen "Klartext Nahrungsergänzung" finden Sie weitere Informationen rund um Nahrungsergänzungsmittel.

Unser Beratungsangebot:

Gerne können Sie uns Ihre Fragen zu Nahrungsergänzungsmitteln schriftlich direkt auf dem Portal "Klartext Nahrungsergänzung" stellen. Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu unserem Podcast haben, schreiben Sie uns an online@vz-bw.de - wir sind gespannt auf Ihr Feedback!

 

MLR-Förderhinweis

Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Paket im Briefkasten

Viel Geld für wenig Leistung

Verbraucherzentrale warnt vor teuren Drittanbietern für Nachsendeauftrag und Co.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.