Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 2. März um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden.

„Rosenbaum Forschung Agilofort“: Kein Wundermittel bei Gelenkschmerzen

Stand:
Irreführende krankheitsbezogene Werbung und nicht zugelassene Gesundheitsversprechen: So wirbt "Garten Gethsemane Ltd." für sein Nahrungsergänzungsmittel „Rosenbaum Forschung Agilofort“
Gelenkbeschwerden
Off

Das ärgert uns

Es ist ein allzu bekanntes Muster, dem der Aufbau des Werbebriefes für das Gelenkpräparat "Rosenbaum Forschung Agilofort" folgt. Immer wieder begegnet es uns, wenn Nahrungsergänzungsmittel über gezielte Anschreiben per Post verkauft werden sollen:

Zunächst schürt der Anbieter Angst. So soll das erste Zipperlein im Alter schnell zur Höllenqual werden. Schmerzen in Knien, Hüfte und Armen sollen uns stark einschränken und die Lebensqualität und Lebensfreude nehmen.

Dann beraubt die Firma die Leser der Hoffnung auf herkömmliche Hilfe durch die Behauptung :„Die Ärzte stehen dem oft hilflos gegenüber“. 

Es folgt die Beschreibung eines neuen Produktes, das als angeblich „sensationeller, neuer und rein natürlicher Wirkstoff“, als "revolutionärer Fortschritt der Forschung“ und „wahre Sensation“ beworben wird. In diesem Fall soll der Wirkstoff „ASU-Komplex“ von Agilofort die Regeneration der Gelenke aktiv steuern:

Werbeversprechen für Gelenkpräparat Agilofort
Auszug aus dem Werbebrief 

Und natürlich ist auch hier wieder „die Forscher-Gemeinschaft begeistert“. Die Nachfrage prognostiziert der Hersteller daher als gewaltig und die Verfügbarkeit als begrenzt. Deshalb legt die Firma nah, sich gleich einen Jahresvorrat zuzulegen. Auch diese Masche ist bekannt – so wird der Druck erhöht, noch schnell zuzuschlagen, bevor das Produkt vermeintlich ausverkauft ist.

Tatsächlich erwähnt der Anbieter im Werbebrief nicht, worum es sich bei dem als  „ASU-Komplex“ bezeichneten Wirkstoff handelt, und nennt für die mehrfach erwähnten Studien keine Quellen

Das ist geregelt

Werbung mit der Angst um die Gesundheit und die damit verbundene Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unzulässig.

Gesundheitsbezogene Angaben müssen die Vorgaben der EU-Health-Claims-Verordnung erfüllen, wenn Nahrungsergänzungsmittel damit beworben werden. Dies ist beim ASU-Komplex nicht der Fall. Darüber hinaus gilt: Krankheitsbezogene Aussagen wie "…hilft gegen …" oder "lindert Gelenkbeschwerden“ sind für Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich verboten. Heilung oder Linderung von Erkrankungen ist Aufgabe von Arzneimitteln.

Der Blick in das Internetangebot „Agilofort“ des Anbieters zeigt: der „ASU-Komplex“ ist nichts anderes als ein Avocado-Sojaöl-Extrakt. Als Wirkstoffe stecken Glucosamin, Chondroitin und Methyl Sulfonyl Methan (MSM) im Produkt. Für alle drei ist kein positiver Effekt auf die Gelenke oder den Knorpel wissenschaftlich ausreichend belegt.

Gesundheitsbezogene Aussagen sind deshalb für sie verboten. Einzig für das zugesetzte Vitamin C ist die Aussage „Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Knochen und für eine normale Knorpelfunktion bei“ zugelassen. 

Das rät die Verbraucherzentrale

Vollmundige Werbeversprechen sollten Sie immer hinterfragen. Hinweise auf unseriöse Werbung sind zum Beispiel diese:

  • Das Produkt soll wahre Wunder bewirken.
  • Die Angabe verspricht die Steigerung oder Förderung einer Körperfunktion über das normale Maß hinaus oder die Linderung oder Heilung einer Krankheit.
  • Einzelne, angeblich persönliche Erfahrungsberichte sind als Beleg für die Wirksamkeit angeführt. Gleichzeitig fehlen nachvollziehbare Daten aus kontrollierten klinischen Studien.
  • Eine Zutatenliste für das Produkt fehlt.
  • Der Hinweis fehlt, dass das Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung ist.

Um den täglichen Bedarf an Vitamin C eines Erwachsenen zu decken, reicht es, wenn Sie am Tag eine Portion Paprika, Broccoli oder eine Orange essen. 

Das können Sie tun

Wenn Sie sich durch die Werbung hinters Licht geführt fühlen, können Sie Nahrungsergänzungsmittel ebenso wie herkömmliche Lebensmittel an das Portal lebensmittelklarheit.de der Verbraucherzentralen melden.

Weitere Informationen

Klartext Nahrungsergänzung: Produkte für den Bewegungsapparat
 

Logo Klartext Nahrungsergänzung

Zum Portal "Klartext-Nahrungsergänzung"

Informationen, Fragen, Beschwerden zu Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie hier.

Richter unterzeichnet Urteil

Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich gegen Volksbank pur durch.
älteres Paar lässt sich von Berater etwas auf dem Tablet zeigen

Stärken was alle stärkt: Verbraucherschutz

Verbraucherschutz betrifft viele Lebenslagen. Er verhindert Übervorteilung, stärkt Verbraucher:innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und sichert so selbstbestimmte wirtschaftliche Teilhabe. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt ihre verbraucherpolitischen Forderungen zur Landtagswahl 2026 und Antworten von sechs Parteien dazu vor.
Schmuckbild

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen zwei neue Beratungsangebote an. Dabei können sich Wohnungseigentümergemeinschaften gezielt zur Sanierung und zum Heizungstausch beraten lassen.
Handy und Laptop mit YouTube offen

Dauerwerbesendung auf YouTube? So nicht!

Verbraucherzentrale setzt mit Klage ein Zeichen gegen versteckte Werbung in Influencer-Videos.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Regulier mich (4/4)

Wenn Verbraucherschützer:innen von der "Selbstregulierung" oder "Eigenverantwortung" der Wirtschaft hören, rollen sie meist nur mit den Augen. Aber selbst im Falle vermeintlich effektiver Gesetze für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb finden schlaue Anbieter Wege, um diese auszuhebeln.