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Abmahnungen per Mail wegen Urheberrechtsverletzungen – ein Fake

Stand:
Zahlreiche Internetnutzer erhielten in den vergangenen Wochen E-Mails mit dem Betreff „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung“. Betroffene Empfänger hätten angeblich Urheberrechte verletzt, weil sie Erotik-Filme im Internet angeschaut hätten.
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Zahlreiche Internetnutzer erhielten in den vergangenen Wochen E-Mails mit dem Betreff „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung“. Betroffene Empfänger hätten angeblich Urheberrechte verletzt, weil sie Erotik-Filme im Internet angeschaut hätten. Sie werden aufgefordert, eine Datei im E-Mail-Anhang zu öffnen, die weitere Informationen sowie rechtliche Dokumente enthalten soll. Hierbei handelte es sich jedoch um dreiste Fake-Abmahnungen, deren Ziel es ist, Schadsoftware zu verbreiten. Kriminelle wollen dabei den Computer der Empfänger mit Viren infizieren und schlimmstenfalls persönliche Daten wie Passwörter oder Kontoinformationen ausspähen.

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat in der jüngeren Vergangenheit außerdem zahlreiche Verbraucherbeschwerden zu gefälschten Abmahnungen erhalten, die im Zusammenhang mit betrügerischen Streaming-Anbietern verschickt wurden. Darin wurden die betroffenen Verbraucher aufgefordert, hohe Beträge an mutmaßliche Rechtsanwaltskanzleien in Großbritannien zu überweisen.

Bereits 2017 warnte das Marktwächter-Team vor einer Welle an Fake-Abmahnungen, damals bezüglich der Bildbearbeitungssoftware „Adobe Photoshop“. „Wir erhalten immer wieder Beschwerden von Verbrauchern zu vermeintlichen Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen per E-Mail“, so Manfred Schwarzenberg, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Bei Fake-Abmahnungen geht es immer darum, Verbrauchern Geld aus der Tasche zu ziehen oder Schadsoftware zu verbreiten. Echte Schreiben von Rechtsanwälten kommen allerdings immer per Post.“ Egal, ob die Verbreitung von Schadsoftware oder finanzielle Abzocke das Ziel solcher E-Mails ist – Fake-Abmahnungen sind in jedem Fall ein Ärgernis für Verbraucher.

Foto von einem To-Go-Becher, einem Brotdose und Besteck aus Bioplastik und Holz, von oben fotografiert auf grünem Untergrund.

Geschirr aus Bioplastik: Guter Wille, schlechte Produkte

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Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
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Das ändert sich 2025 bei Strom, Gas und Co.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer. Doch das ist nicht die einzige Änderung im Bereich Energie. Worauf Verbraucher:innen sich 2025 noch einstellen müssen, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.