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Billig bestellt und teuer bezahlt

Stand:
Ein Online-Marktplatz verkauft überwiegend vielfältige Produkte aus Asien. Wer billig shoppen will, ist hier genau richtig. Doch was, wenn statt der 3-Euro-Uhr plötzlich eine Inkasso-Forderung über mehr als 60 Euro ins Haus flattert? Immer wieder berichten Verbraucher von derartigen Fällen.
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Das Problem: Die Rechnung kommt nicht direkt vom Online-Marktplatz, sondern von einem Bezahldienstleister und geht deshalb leicht im E-Mail-Postfach unter. Durch die langen Lieferzeiten aus Asien erhalten Käufer die Zahlungsaufforderung außerdem oft, bevor die Ware überhaupt da ist. Wenn Verbraucher dann nicht fristgerecht bezahlen oder den Finanzdiesntleister kontaktieren, um die Frist zu verschieben, kann es teuer werden. „Uns sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Finanzdienstleister selbst bei niedrigen Beträgen ein Inkasso-Unternehmen beauftragt hat“, berichtet Dr. Kirsti Dautzenberg, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Dieses verlangt dann zusätzlich zum Artikelpreis noch hohe Inkasso-Gebühren vom Käufer.“

Verbraucher können solche Schwierigkeiten einfach vermeiden, indem sie beim Kauf auf Rechnung nach E-Mails vom Finanzdienstleister schauen und diesen sofort informieren, falls die Ware noch nicht angekommen ist.

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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
Ein Paar rechnet Angaben aus Finanzunterlagen nach

Kritik an Lebensversicherern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Vertrieb von Lebens- und Rentenversicherungen unter die Lupe genommen. Sie kritisiert hohe Kosten und hohe Stornoquoten. Einige Produkte seien so konstruiert, dass die Mehrheit der Versicherten mit ihnen Verluste machen werde.
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Restaurantgutschein - eine gute Idee zu Weihnachten?

An Menschen, die es lieben essen zu gehen, verschenkt man gerne einen Restaurantgutschein. Entweder vom Restaurant um die Ecke oder eher mal was Neues zum Ausprobieren. Gedanken macht man sich meistens zur Gültigkeit, aber was geschieht, wenn das Restaurant schließt oder wenn es von einem neuen Besitzer übernommen wird?
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Verbraucherzeitung 4/2024

Die Verbraucherzeitung Ausgabe 4/2024
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Kündigung nicht vergessen!

Sie haben noch einen alten Fitnessstudio-Vertrag und wollen diesen nicht mehr nutzen? Dann sollten sie jetzt an die Kündigung denken! Im Gegensatz zu neueren Verträgen, die ab März 2022 geschlossen wurden, haben Alt-Verträge in der Regel längere Kündigungsfristen, oft drei Monate. Bei älteren Verträgen, die zu Jahresbeginn abgeschlossen wurden, beginnen diese Fristen nun zu verstreichen.