Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 15. August um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Buchungs- und Vergleichsportale

Stand:
Der Nutzen von Online-Buchungs- und Vergleichsportalen ist für Verbraucher eingeschränkt, da einige Portale häufig nicht den günstigsten Preis anzeigen. Verbraucherschützer haben analysiert, ob Internetnutzer mit Hilfe dieser Portale den günstigsten Preis für Dienstleistungen ermitteln können.
Off

Der Nutzen von Online-Buchungs- und Vergleichsportalen ist für Verbraucher eingeschränkt, da einige Portale häufig nicht den günstigsten Preis anzeigen. Das ist ein Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentralen im Rahmen des Projekts Marktwächter Digitale Welt. Die Verbraucherschützer haben analysiert, ob Internetnutzer mit Hilfe dieser Portale den günstigsten Preis für Dienstleistungen ermitteln können. Aufgrund der Marktwächtererkenntnisse fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mehr Transparenz für diese Geschäftsmodelle.

Buchungs- und Vergleichsportale sind bei Verbrauchern beliebt, um sich online einen Überblick über den Markt zu verschaffen sowie Angebote und Preise miteinander zu vergleichen. „Die Marktwächtererkenntnisse zeigen aber beispielsweise, dass die Preise auf den Anbieterseiten günstiger sein können oder sich im Falle der Flugportale während des Buchungsprozesses erheblich ändern“, erläutert Tatjana Halm, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern.

Preisunterschiede und wenig Auswahl

Als weitere Erkenntnisse stellen die Verbraucherzentralen zum Teil starke Preisschwankungen zwischen einzelnen Portalen fest. Unterschiedliche Portale gehören außerdem oft zum gleichen Unternehmen. „Die Auswahlmöglichkeiten sind dadurch für Verbraucher geringer, als es den Anschein hat. Seitens der Anbieter fallen hier vor allem die ProSiebenSat1 Media AG und Unister auf“, so Halm weiter.

Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sicherstellen

Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien beim vzbv, stellt aufgrund dieser Ergebnisse fest: „Die Untersuchung des Marktwächters zeigt Defizite von Buchungs- und Vergleichsportalen hinsichtlich ihres Nutzens für Verbraucher. Der vzbv fordert daher von Portalbetreibern, ihre Geschäftsmodelle transparenter zu gestalten. Sie sollten leicht nachvollziehbar darlegen, in welcher Beziehung sie zu anderen Portalen stehen und welche Verflechtungen es mit Anbietern gibt.“

Portale für Energie, Telekommunikation und Flugreisen untersucht

Die Verbraucherzentralen ermittelten im Zeitraum Juni bis September 2015 die 27 bekanntesten und beliebtesten Buchungs- und Vergleichsportale in den Marktsegmenten Energie, Telekommunikation und Flugreisen und untersuchten diese empirisch. Dafür wurden insgesamt 770 Einzelpreise von Portalen dokumentiert und mit Preisen auf den Anbieterseiten verglichen. An der Untersuchung waren die Schwerpunkt-Verbraucherzentralen Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen beteiligt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…

Irreführende Blickfangwerbung „20%² auf alle Ostersüßwaren“

Die Ankündigung „20%² auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert“ ist eine „dreiste“ Lüge, wenn in der Fußnote zu ² im Prospekt bestimmte Ostersüßwaren ausgenommen werden.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
digitaler Stromzähler

Dynamische Stromtarife

Dynamische Stromtarife müssen ab 2025 von allen Energieversorgern angeboten werden. Einige Energieversorger bieten diese Tarife bereits an.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
digitaler Stromzähler

Der schlaue Zähler: Moderne Messeinrichtung

Die Tage der analogen Stromzähler sind gezählt. Bis 2032 werden alle Haushalte in Deutschland mit neuen digitalen Stromzählern ausgestattet – mit sogenannten modernen Messeinrichtungen (mME). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt die wichtigsten Fakten.