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Vortrag: Das Geschäft mit dem Notfall

Stand:
Wenn Verbraucher:innen in Notsituationen einen Schlüsseldienst oder eine Rohrreinigungsfirma benötigen, ist das häufig nicht nur ärgerlich, sondern kann auch richtig teuer werden. Doch Verbraucher:innen können schwarze Schafe erkennen und sich gegen unberechtigte Forderungen wehren.
Schlüsseldienst-Abzocke: Handwerker öffnet Tür
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Wenn an den Feiertagen der Abfluss verstopft ist oder man nachts ohne Schlüssel vor der zugefallenen Tür steht, ist ein Notdienst oft die rettende Lösung. Mit Nacht- und Notdienstzuschlägen hat die schnelle Hilfe ihren Preis. Dazu gibt es immer wieder schwarze Schafe unter den Anbietern, die die Not der Betroffenen ausnutzen und deutlich überhöhte Preise verlangen. Mal werden Arbeitsstunden berechnet, ohne dass das Problem behoben wurde, mal tauchen nie verwendete, aber teure Spezialgeräte auf der Rechnung auf.

Die wichtigsten Fallstricke und die Tricks unseriöser Anbieter deckt dieser Vortrag auf. Die Teilnehmenden erfahren außerdem, welche Rechte sie gegenüber Notdiensten haben und wie sie sich gegen falsche und unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen können.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot