Kostenloses Online-Seminar "Warm, unabhängig, zukunftssicher: Die Wärmepumpe für Ihr Eigenheim“ am 17. Februar um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Beschwerden zu 1N reißen nicht ab

Pressemitteilung vom
1N Telecom GmbH mit Tarifwechsel-Masche auf Kundenfang.
Schmuckbild
Off

Die 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf schreibt ältere Menschen mit Telekom-Anschlüssen an, um sie zum Anbieterwechsel zu bewegen. Das Problem: Bei den angesprochenen Verbraucher:innen entsteht nach den uns vorliegenden Beschwerden oft der Eindruck, die Schreiben wären von der Deutschen Telekom, die einen vorteilhaften Tarifwechsel anbieten würde.

Bereits im Sommer dieses Jahres hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf ihrer Website über die dubiose Masche des Telekommunikationsanbieters 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf berichtet: Ältere Menschen wurden von der Firma angeschrieben, um sie dazu zu bewegen, einen neuen Festnetztarif abzuschließen. Da die Betroffenen dachten, dass es sich um ein Schreiben ihres aktuellen Anbieters, der Deutschen Telekom, handeln würde, der ihnen ein günstigeres Angebot unterbreitet, haben sie ein beigefügtes Formular ausgefüllt und zurückgeschickt. Dieses Formular kam jedoch weder von der Deutschen Telekom, noch wollten die Betroffenen einen Anbieterwechsel vornehmen.

„Viele der Angeschriebenen haben uns berichtet, dass sie dachten, der Absender sei ihr bestehender Anbieter, nämlich die Deutsche Telekom“, erklärt Telekommunikationsexperte Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Als Betreff wird in diesen Schreiben zuerst die Festnetznummer der Betroffenen aufgeführt, so dass Betroffene dachten, dass die Telekom wegen eines neuen Tarifes schreibt. Von einem Anbieterwechsel war zunächst nie die Rede, im Gegenteil: das Schreiben bewarb lediglich einen neuen Tarif, mit dem neben Anrufen in das deutsche Festnetz auch unbegrenzt kostenfrei Anrufe in die deutschen Mobilfunknetze möglich seien. Dieses Geschäftsgebaren der 1N Telecom GmbH zielt klar darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher zu verwirren, um sie in einen neuen Telekommunikationsvertrag zu locken“, so Buttler weiter.

Betroffene denken, Schreiben sei von der Deutschen Telekom

Wenn Betroffene dann auf das Schreiben reagieren, passiert wochenlang erst einmal nichts, so Buttler weiter. Erst wenn sie dann Formulare zur Portierung erhalten, bemerken sie die Täuschung und den ungewünschten Vertragsabschluss. Wer sich daraufhin an die 1N Telecom GmbH wendet und Widerspruch einlegt, erhält eine Schadensersatzforderung in dreistelliger Höhe. Die 1N Telecom GmbH begründete den Anspruch damit, dass die Einrichtung des Anschlusses durch die Rücknahme des Portierungsauftrags zur Rufnummernmitnahme verhindert wurde.

Obwohl die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits mehrfach erfolgreich rechtlich gegen die 1N Telecom GmbH vorgegangen sind, reißen die Beschwerden über dubiose Anschreiben nicht ab. Betroffene können sich weiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg melden und sich unter vz-bw.de/node/69759 darüber informieren, was sie gegen Werbebriefe tun können.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

Sanieren in Wohnungseigentümergemeinschaften leicht gemacht

In vielen Wohnanlagen steckt enormes Potenzial zur Energieeinsparung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Umsetzung jedoch oft komplex: Mehrere Eigentümer:innen müssen sich auf Maßnahmen und Zeitpläne einigen, technische Fragen klären und rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Das kann abschreckend wirken – muss es aber nicht.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: K.I. dir trauen? (3/4)

Ging es jahrzehntelang beim Onlineshopping hauptsächlich um Preise, Qualität und einen verlässlichen Kundenservice, gewinnt der Faktor Bequemlichkeit mit dem Einzug generativer künstlicher Intelligenz in das digitale Einkaufserlebnis stark an Bedeutung. Und ist die KI nicht die beste Kaufberaterin?
Schmuckbild

Zu alt für den Rabatt?

Ein Anbieter wirbt online mit einem Altersrabatt auf Brillengläser. Ein Verbraucher, der auf eine günstige Brille gehofft hatte, erfährt erst beim Optiker-Termin vor Ort, dass das Angebot nur eingeschränkt gilt.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Labubudubaimatchacup (2/4)

Wenn unterhaltsamer Video-Content von Werbeclips unterbrochen wird, warten wir entweder genervt auf deren Ende oder klicken sie nach Möglichkeit schnell weg. Doch was tun wir, wenn wir in einer digitalen Dauerwerbesendung stecken, aus der wir nicht entkommen können - oder wollen!
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Inventur im Onlineshop (1/4)

Manipulative Klickstrecken, unseriöse Nutzerwertungen, Ramsch aus "China-Shops" und verlockende App Games um Bonuspunkte und Rabatte in Onlineshops. Die zweite Staffel unserer Podcastreihe "dürfen die das?" beginnt mit einer Bestandsaufnahme zum Verbraucherschutz im E-Commerce im Jahr 2026.