Kostenloses Online-Seminar "Hol dir die Sonne ans Haus - Solarstrom von Balkon und Terrasse" am 23. Juni um 12 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Wenn die Photovoltaikanlage 20 wird: Was tun nach Ende der Einspeisevergütung?

Pressemitteilung vom
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, erhält zwanzig Jahre lang die EEG-Förderung für die Einspeisung des Solarstroms ins öffentliche Netz. Zunehmend mehr Hausbesitzer:innen, die sich während des ersten Photovoltaik (PV) -Booms Anfang der 2000er Jahre für eine eigene Solaranlage entschieden haben, betreiben nun bald eine Ü20 PV-Anlage.
Schmuckbild

Viele dieser Anlagen erzeugen trotz des Alters noch zuverlässig Strom. Doch wie kann es weitergehen, wenn der Förderzeitraum endet? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt zwei verschiedene Möglichkeiten auf.

Off
  1. Die einfachste Variante: Weiter einspeisen

Die meisten PV-Anlagen, die bis zum Jahr 2008 in Betrieb gegangen sind, speisen den erzeugten Strom komplett in das Stromnetz ein. Bleibt die Anlage unverändert, ist im EEG 2023 geregelt, dass der Solarstrom auch nach Ende des Förderzeitraums weiterhin ins Netz eingespeist werden darf. Jedoch ändert sich die Vergütung, die der Netzbetreiber zahlen muss. Die neue zumeist geringere Vergütung ist abhängig vom Verkaufserlös an der deutschen Strombörse im Jahresverlauf, dem „Jahresmarktwert Solar“, der immer Anfang des Folgejahres für das zurückliegende Jahr veröffentlicht wird. Dies gilt laut aktuellen Regelungen bis Ende 2032.

  1. Mehr Solarstrom selbst nutzen

Alternativ können Betreiber:innen ihre PV-Anlage auf Eigenversorgung umstellen und nur noch den überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Damit der Solarstrom künftig vorrangig selbst verbraucht werden kann, muss die Photovoltaik-Anlage im Zählerschrank von einer Fachkraft entsprechend angepasst werden, so dass der Solarstrom direkt in die Stromkreise des Hauses fließen kann.

 

Fragen rund um das Thema Photovoltaik, Speicher und Solarthermie sowie der möglichen Förderung beantworten die Energie-Fachleute der anbieterunabhängigen Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Individuelle Beratungstermine können bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 vereinbart werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Schmuckbild

Heizung im Sommerbetrieb

So sparen Sie Energie, ohne auf Komfort zu verzichten
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.