Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 15. August um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Anbieter haftet für Werbung von Vertriebspartnern

Pressemitteilung vom
Vertragsstrafen sind auch dann fällig, wenn sich Anbieter nicht ausreichend um die Löschung ihrer unlauteren Werbung bei Dritten kümmern.
Dosen mit Pillen und Pulver
  • Immer wieder im Fokus der Verbraucherzentrale: Unseriöse Werbung für Nahrungsergänzungsmittel
  • OLG München entscheidet im Sinne der Verbraucherzentrale und gibt Vertragsstrafenforderung statt
  • Online-Verbraucher-Sprechstunde zum Thema Nahrungsergänzungs-mittel am 19. Mai, von 17-18 Uhr
Off

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht regelmäßig gegen Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln vor, weil diese ihre Produkte mit unzulässigen Werbeaussagen anpreisen. Im jüngsten Fall stellte das Oberlandesgericht München nun klar, dass Anbieter auch zur Rechenschaft gezogen werden dürfen, wenn es Dritte sind, die die unzulässige Werbung verbreiten.

Echinacea zur Stimulation des Immunsystems, Avena sativa (auch Hafer genannt) für Penisverlängerungen oder Wunderpillen zur Coronaprävention: Immer wieder hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit Anbietern von Nahrungsergänzungsmitteln zu tun, die auf Ängste oder Wünsche von Verbraucher:innen abzielen und mit leeren Versprechen versuchen, ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. „Bei der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln sind Aussagen zur Gesundheit nur erlaubt, wenn sie wissenschaftlich belegt und zugelassen sind. Hersteller schießen hier oft über das Ziel hinaus und bewerben ihre Produkte als wahre Wundermittel“, sagt Vanessa Holste, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Und auch damit zu werben, dass Nahrungsergänzungsmittel Krankheiten vorbeugen oder heilen können, ist verboten.“

Immer wieder Ärger mit fragwürdigen Pillen & Pülverchen

Ob Online, in Zeitschriften, Radio, TV oder über Mundpropaganda: Unseriöse Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln lassen oft keine Möglichkeit aus, um ihre Produkte als Heilmittel gegen verschiedenste Beschwerden zu verkaufen. Daraufhin greifen viele Menschen hoffnungsvoll zu angebotenen Pillen und Pülverchen. Doch tatsächlich sind viele der Produkte bestenfalls überflüssig und im schlimmsten Fall sogar gesundheitlich bedenklich.

Die Verbraucherzentrale geht deshalb regelmäßig gegen unseriöse Anbieter vor, die ihre Nahrungsergänzungsmittel mit unerlaubten Heil- oder Gesundheitsversprechen bewerben. Dabei spielt es laut einem aktuellen Urteil im Sinne der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auch keine Rolle, ob die Werbung mit den unwahren Behauptungen vom Anbieter selbst oder von einem Werbepartner verbreitet werden.

Im jüngsten Fall hatte sich die Dr. Juchheim GmbH vor der Zahlung einer Vertragsstrafe drücken wollen. Bereits 2020 hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg den Anbieter wegen unzulässiger Aussagen in einem Werbevideo abgemahnt, das in seinem Onlineshop veröffentlicht war. Daraufhin verpflichtete er sich, diese Werbeaussagen im Video zukünftig zu unterlassen. Dennoch wurde das Video auf einer Online-Plattform durch verschiedene Vertriebspartner der Dr. Juchheim GmbH weiterhin verbreitet. Denn die Dr. Juchheim GmbH hatte den Vertriebspartnern dieses Video als Werbematerial zur Verfügung gestellt. Nun weigerte sie sich jedoch, die fällige Vertragsstrafe zu zahlen. Stattdessen behauptete sie, nicht für die Verbreitung ihres abgemahnten Werbevideos durch Dritte verantwortlich zu sein. Das Oberlandesgericht München entschied am 5. Mai 2022 (Az. 29 U 7400/20) jedoch, dass die Dr. Juchheim GmbH sehr wohl zu belangen sei, wenn sie nicht dafür sorgt, dass zu unterlassende Werbevideos auch bei Dritten verschwinden. „Das Urteil bestätigt, dass Anbieter, die ihre Produkte auch über Dritte bewerben und verkaufen lassen, sich nicht einfach aus ihrer Verantwortung stehlen können. Sie sind also verpflichtet, zur Beseitigung der irreführenden Werbung auch auf Dritte einzuwirken und dafür alles ihnen Mögliche und Zumutbare zu unternehmen“, sagt Holste.

Verbraucher-Sprechstunde

Am Donnerstag, dem 19. Mai 2022, von 17 bis 18 Uhr bietet die Verbraucherzentrale eine kostenlose Online-Verbraucher-Sprechstunde zum Thema Nahrungsergänzungsmittel an. Interessierte Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link anmelden: https://next.edudip.com/de/webinar/verbrauchersprechstunde-nahrungserganzungsmittel/1807270.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten
Viele Menschen müssen dauerhaft Medikamente einnehmen - Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder mit…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…

Irreführende Blickfangwerbung „20%² auf alle Ostersüßwaren“

Die Ankündigung „20%² auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert“ ist eine „dreiste“ Lüge, wenn in der Fußnote zu ² im Prospekt bestimmte Ostersüßwaren ausgenommen werden.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
digitaler Stromzähler

Der schlaue Zähler: Moderne Messeinrichtung

Die Tage der analogen Stromzähler sind gezählt. Bis 2032 werden alle Haushalte in Deutschland mit neuen digitalen Stromzählern ausgestattet – mit sogenannten modernen Messeinrichtungen (mME). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt die wichtigsten Fakten.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
digitaler Stromzähler

Dynamische Stromtarife

Dynamische Stromtarife müssen ab 2025 von allen Energieversorgern angeboten werden. Einige Energieversorger bieten diese Tarife bereits an.