Kostenloses Online-Seminar "Sparen beim Einkaufen und Essen" am 12. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Begrünung kühlt das Haus: Angenehmere Temperaturen ohne Strom

Pressemitteilung vom
In den letzten Jahren boomt der Verkauf von Klimageräten und -anlagen. Doch die Geräte sind Stromfresser und belasten das Klima. Eine natürliche Alternative zur Kühlung von Wohnungen und Häusern sind Pflanzen auf dem Dach, an der Fassade und auf dem Grundstück. Sie sorgen für ein angenehmes Mikroklima am Haus - geräuschlos und ganz ohne Stromverbrauch.
Begrünte Hausfassade
Off

Kühlung durch Schatten

Bewachsene Fassaden können auf natürliche Art zur Kühlung von Häusern und Grundstücken beitragen. Denn durch die Verschattung einer begrünten Fassade heizen sich Außenwände nicht so stark auf. Die Temperaturen bleiben sowohl davor als auch im Inneren des Hauses angenehm. Wie stark der Kühleffekt ist, hängt vor allem von der Dichte des Laubs ab. Bei Pflanzen, die an Rankgerüsten an der Wand hochwachsen, wird der Kühlungseffekt noch durch einen weiteren Aspekt unterstützt: Bei ausreichendem Abstand zwischen Rankhilfe und Wand zirkuliert die Luft zwischen der Fassade und der Begrünung. Auch Bäume und Sträucher beschatten das Haus und verringern gleichzeitig, dass sich der Boden aufheizt und austrocknet.

Kühlung durch Verdunstung

Pflanzen sorgen aber nicht nur mit Schatten für angenehmere Temperaturen, sondern auch, indem sie Wasser über ihre Blätter und auch über andere Pflanzenteile verdunsten. Bei diesem Vorgang geht das Wasser vom flüssigen in den gasförmigen Zustand über. Dabei wird der unmittelbaren Umgebungsluft Energie in Form von Wärme entzogen und diese kühlt ab.

Weitere Fragen zum Thema Dach- und Fassadenbegrünung beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.