Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 15. August um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Bundesgerichtshof entscheidet über Mogelpackung

Pressemitteilung vom
Am 18.4., 9 Uhr, verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die L’Oreal Deutschland GmbH
Paket liegt vor einer Tür
Off

Wenn Verpackungen mehr Inhalt vortäuschen als tatsächlich drin ist: Mogelpackungen sind ein Dauerärgernis für Verbraucher:innen. Ein besonderer Fall landet nun vor dem Bundesgerichtshof. Es geht um eine Waschgelpackung, die wesentlich größer ist, als für den Inhalt notwendig.

L‘Oreal hatte über das Internet ein Waschgel beworben und verkauft. Abgebildet war eine auf dem Kopf stehende Verpackung. Erst durch Umdrehen der Verpackung, also erst nach dem Kauf zu Hause, ließ sich feststellen, dass diese nur teilweise befüllt war. Die Verbraucherzentrale sah darin einen Verstoß gegen das Mess- und Eichgesetz sowie eine Irreführung der Verbraucher:innen und reichte nach erfolgloser Abmahnung Klage gegen L’Oreal ein.

Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf wiesen die Klage jedoch zurück. Letzteres bestätigte zwar den Verstoß gegen das Mess- und Eichgesetz, sah darin aber keine Verbrauchertäuschung: Schließlich würden die Käufer:innen den Verstoß erst zu Hause feststellen, somit sei dieser für die Kaufentscheidung unerheblich. Die Verbraucherzentrale ist anderer Auffassung: „Mogelpackung ist Mogelpackung“, meint Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wo und wie die Produkte verkauft werden, spielt keine Rolle.“ Da das OLG Düsseldorf eine Revision zum BGH nicht zugelassen hatte, legte die Verbraucherzentrale Nichtzulassungsbeschwerde ein, die Revision wurde daraufhin vom BGH zugelassen (Az. I ZR 43/23). „Es wird nun eine weitere höchstrichterliche Entscheidung zum Dauerärgernis Mogelpackung geben. Wir hoffen auf eine deutliche Klärung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Bernhardt weiter.

Dauerärgernis Mogelpackung

Mogelpackungen sind oft Thema bei der Verbraucherzentrale und Gegenstand vieler Verbraucherbeschwerden. Was erlaubt ist und was nicht, regelt das Mess- und Eichgesetz. Regelmäßig verstoßen Anbieter nach Auffassung der Verbraucherzentrale dagegen oder versuchen, Grenzen auszureizen. „Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als tatsächlich drin ist, sind irreführend. Sie sind außerdem eine unnötige Ressourcenverschwendung und somit schlecht für die Umwelt“, so Bernhardt.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Irreführende Blickfangwerbung „20%² auf alle Ostersüßwaren“

Die Ankündigung „20%² auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert“ ist eine „dreiste“ Lüge, wenn in der Fußnote zu ² im Prospekt bestimmte Ostersüßwaren ausgenommen werden.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
digitaler Stromzähler

Dynamische Stromtarife

Dynamische Stromtarife müssen ab 2025 von allen Energieversorgern angeboten werden. Einige Energieversorger bieten diese Tarife bereits an.
digitaler Stromzähler

Der schlaue Zähler: Moderne Messeinrichtung

Die Tage der analogen Stromzähler sind gezählt. Bis 2032 werden alle Haushalte in Deutschland mit neuen digitalen Stromzählern ausgestattet – mit sogenannten modernen Messeinrichtungen (mME). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt die wichtigsten Fakten.