Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Frühjahrsputz mit Mehrwert: So senken Sie Ihre Strom- und Heizkosten

Pressemitteilung vom
Mit dem Frühling beginnt nicht nur die Zeit des klassischen Frühjahrsputzes – der Frühling ist auch die perfekte Gelegenheit, um den Energieverbrauch im Haushalt zu senken. Wer Geräte richtig reinigt und wartet, spart nicht nur Kosten, sondern schont auch die Umwelt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verrät, wie sich mit ein paar einfachen Maßnahmen bares Geld sparen lässt.
Vereistes Gefrierfach

Off

Haushaltsgeräte effizienter nutzen

Kalk und Schmutz bremsen Haushaltsgeräte aus und treiben den Energieverbrauch in die Höhe. „Regelmäßiges Entkalken von Kaffeemaschine und Wasserkocher sowie das Reinigen des Staubsaugerfilters verbessern die Effizienz“, erklärt Meike Militz, Regionalmanagerin bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auch Waschmaschinen arbeiten ohne Ablagerungen sparsamer und halten länger. Statt Kalk und Schmutz sorgt im Gefrierfach eine Eisschicht für unnötigen Energieverbrauch. „Schon eine Schicht von nur einem Zentimeter erhöht den Stromverbrauch um bis zu 15 Prozent“, warnt Militz. Ihr Tipp: Mindestens einmal jährlich abtauen.

Dichtungen checken: Kälte und Wärme im Griff

Ein sauberer Kühlschrank kühlt besser – besonders, wenn die Dichtungen intakt sind und keine Luft entweicht. Backofentüren und Fenster profitieren ebenfalls von einer Überprüfung. Beschädigte Dichtungen lassen in beiden Fällen wertvolle Wärme entweichen.

Heizkörper von Staub befreien

Verstaubte Heizkörper kosten Energie! Eine Reinigung verbessert nicht nur die Optik, sondern auch die Heizleistung. Mit einem Staubsauger und einer speziellen Heizkörperbürste lassen sich Innenräume leicht von Schmutz befreien. „Nach dem Saubermachen am besten gleich entlüften – das spart noch mehr Energie“, empfiehlt Militz.

Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen

Alle Fragen zum Thema Energiesparen beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet in einer persönlichen Beratung, telefonisch oder per Videochat statt. Bei Bedarf beraten die Energie-Expert:innen der Verbraucherzentrale auch anbieterunabhängig sowie individuell bei den Menschen zu Hause. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 und in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Förderhinweis - Projekt Energieberatung
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Schmuckbild

Besserer Schutz vor Onlinebetrug dringend nötig

Beschwerden über Kontomissbrauch beim Online-Banking und Kreditkartenbetrug nehmen zu
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.