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Klage gegen DWS wegen Greenwashing

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht weiter gegen Irreführung in der Werbung für angeblich nachhaltige Geldanlagen vor.
Aktienkurve vor grünem Hintergrund

 

 

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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nach ersten erfolgreichen Abmahnungen und Klagen nun eine weitere Klage eingereicht, um gegen irreführende Werbung für angeblich nachhaltige Geldanlagen vorzugehen. Ziel der jüngsten Klage ist es, bestimmte, aber durchaus typische, kaum nachvollziehbare Werbeslogans zur Absatzförderung wegen Irreführung gerichtlich untersagen zu lassen.

"Bei Finanzprodukten ist Greenwashing an der Tagesordnung. Der Einfluss von als nachhaltig beworbenen Finanzprodukten auf die Förderung nachhaltiger Technologien und nachhaltiges Wirtschaften muss aber erst noch bewiesen werden. Vollmundige Werbeversprechen, die auf einem sehr eigenwilligen Verständnis der Kapitalmärkte beruhen, führen nicht zu mehr Nachhaltigkeit“, sagt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale geht weiterhin gegen Greenwashing vor. Solange weder gesetzlich definiert ist, was ‘nachhaltige Geldanlagen’ genau sein sollen, noch valide Daten zur Nachhaltigkeitsmessung vorliegen, kann auch eine wirksame Aufsicht Greenwashing nicht unterbinden.

In ihrer Werbung für den DWS Invest ESG Climate Tech Fonds vom 31.05.2022 wirbt die DWS damit, Anleger würden mit ihrem Fondsvermögen zu 0% in Unternehmen aus bestimmten kontroversen Sektoren wie „Kohle“ oder „Rüstungsgüter“ investieren. Diese Werbung ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale irreführend, weil nicht transparent erläutert wird, wie die DWS zu diesen Angaben gelangt. Ferner kann aufgrund von Schwellenwerten nicht ausgeschlossen werden, dass die vom Fonds gehaltenen Unternehmen eben doch einen Teil ihres Umsatzes im kontroversen Sektor erzielen. „Anlegern wird vorgegaukelt, sie würden zu null Prozent in Kohle investieren, während die im Fonds gehaltenen Unternehmen z.B. bis zu 14,99% Umsatz in der Kohleindustrie erwirtschaften dürfen“, so Nauhauser.

Ferner stellt die DWS in dieser Werbung anhand verschiedener umwelt- und nachhaltigkeitsbezogener Kriterien Vorteile ihres Fonds gegenüber einer Anlage gemäß eines Referenzwerts dar. So sollen die Fondsbestände angeblich 90% weniger CO2 erzeugen als die Unternehmen des Referenzwerts. Diese Differenz soll bezogen auf 10.000 Euro Fondsvermögen etwa einem CO2 Ausstoß von 1,7 Einfamilienhäusern entsprechen. Die Verbraucherzentrale hält diese Werbung für irreführend, unter anderem weil die DWS weder für den Fonds noch für den Referenzwert nachvollziehbar darlegt, wie sie die CO2 Ausstoßwirkung berechnet. Das ist auch nicht verwunderlich, denn bei dem Referenzwert handelt es sich um den MSCI AC World Index. Dieser Index enthält Aktien von rund 2.900 Unternehmen aus 23 Industrie- und 24 Schwellenländern, für die unterschiedliche gesetzliche Berichterstattungspflichten über nachhaltigkeitsbezogene Angaben gelten. „Außerdem basieren ESG Daten zu einem erheblichen Teil auf Selbstauskünften von Unternehmen, die nicht überprüft werden können“, so Nauhauser weiter.

In einer weiteren zweiseitigen Werbemitteilung behauptet die DWS außerdem vollmundig, Anleger im DWS Invest ESG Climate Tech Fonds würden „gezielt in die Erreichung der Klimaziele“ investieren, und sie würden „durch gezieltes investieren mithelfen, dem Klimawandel entgegenzuwirken“ oder dessen Auswirkungen abzumildern. Worauf die DWS diese Aussagen stützt, bleibt in der Werbemitteilung aus guten Grund offen: „Wenn ein Investmentfonds Wertpapiere über den Börsenhandel kauft, ändert dies weder den CO2-Ausstoß der im Fondsvermögen gehaltenen Unternehmen noch den der aus dem Fondsvermögen ausgeschlossenen Unternehmen“, so Nauhauser. Diese Intransparenz ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht akzeptabel, nachdem die Taxonomieverordnung der Europäischen Union bei einer solchen umweltbezogenen Werbung transparente Angaben verlangt.

Weitere Informationen

Informationen für Verbraucher:innen zum Thema Greenwashing und nachhaltige Geldanlage: www.vz-bw.de/node/65537
Verbraucherpolitische Position zur Nachhaltigen Geldanlage: https://www.vz-bw.de/node/64794

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
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