Kostenloses Online-Seminar "Energiewende für Mieter und WEG-Mitglieder“ am 12. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Oft ungenau gewogen

Pressemitteilung vom
Mehrwegnetze für Obst und Gemüse müssen an der Kasse korrekt berücksichtigt werden
Schmuckbild
Off

Wer beim Einkauf von Obst und Gemüse die Umwelt schonen möchte, kann statt dünner Plastik- oder Papiertüten Mehrwegnetze nutzen. Damit Verbraucher:innen nur die Waren und nicht auch das Gewicht des Netzes bezahlen, dürfen die Netze laut Mess- und Eichverordnung nicht mitgewogen werden. Dass das häufig nicht klappt, zeigen mehrere Testkäufe der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Mehrwegnetze für Obst und Gemüse gibt es in verschiedenen Größen und Materialien. Eines haben sie alle gemeinsam: Beim Wiegen an der Kasse darf das Gewicht der Netze nicht berücksichtigt werden. Händler können entweder das Gewicht der Netze als Tara abziehen oder die Ware auspacken, bevor sie gewogen wird. „Nur bei einem Viertel unserer Testkäufe wurde die Regelung korrekt umgesetzt“, sagt Vanessa Schifano, Leiterin der Abteilung Lebensmittel und Ernährung. Insgesamt führte die Verbraucherzentrale 16 Testkäufe in acht Supermärkten und Discountern durch, jeweils mit einem Netz, das vom Händler selbst angeboten wird und einem händlerfremden Netz. Bei neun Testkäufen wurde ein zu niedriges Taragewicht berücksichtigt und somit zu viel berechnet.

Beim Abwiegen aufpassen

Bei den Testkäufen der Verbraucherzentrale betrug die größte Abweichung von bezahltem Gewicht und ermitteltem Gewicht der losen Ware (Nettogewicht) 46 g. Das bedeutet: Tatsächlich gekauft wurden 422 g Äpfel, an der Kasse berechnet wurde aber ein Gewicht von 468 g. Bezogen auf den Kilopreis der gekauften Äpfel von 2,69 EUR/kg, wurden also 12 Cent zu viel bezahlt.

„Diese kleinen Centbeträge fallen beim einzelnen Einkauf kaum auf,“ so Schifano, „aufs ganze Jahr gerechnet, kommen so aber doch ein paar Euro zusammen, je nach Grundpreis der jeweiligen Obst- und Gemüsesorten.“ Wer sicher gehen möchte, dass nur die Ware und nicht das Netz gewogen wird, sollte Obst und Gemüse einfach lose auf das Kassenband legen und erst nach dem Wiegen einpacken.

Mehr Transparenz auf dem Kassenzettel nötig

Denn ob das Gewicht des Mehrwegnetzes korrekt berücksichtigt wurde, können Verbraucher:innen selbst kaum nachvollziehen. Nur bei drei der insgesamt 16 Testkäufe wurde das berücksichtigte Taragewicht auf dem Kassenzettel angegeben. „Damit Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehen können, ob das Netz berücksichtigt wurde oder nicht, sollte die Angabe des Taragewichts auf dem Kassenzettel verpflichtend werden“, fordert Schifano. Derzeit ist die Angabe freiwillig.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Schmuckbild

Das ändert sich 2025 bei Strom, Gas und Co.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer. Doch das ist nicht die einzige Änderung im Bereich Energie. Worauf Verbraucher:innen sich 2025 noch einstellen müssen, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Schmuckbild

Besser für Umwelt und Geldbeutel

Verbraucherzentrale untersucht in einer Stichprobe Angebote und Preise von saisonalen Äpfeln, Birnen und Speisekürbissen
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.