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Sonnenenergie clever nutzen

Pressemitteilung vom
Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
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Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Expertenwissen rund ums Thema Solarenergie

In Zeiten steigender Energiekosten und wachsender Umweltbedenken rückt Solarenergie zunehmend in den Fokus. Die Verbraucherzentrale bietet dazu umfassende Beratung, die sowohl Fragen zur Technik als auch zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen klärt. Interessierte finden auf der Website der Verbraucherzentrale zahlreiche kostenfreie Online-Seminare, in denen Expert:innen die Grundlagen und die Praxis der Solartechnik anschaulich erklären.

Kostenfreie Online-Seminare zu Solartechnik

“Die Nutzung von Solarenergie ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch eine Investition in die Zukunft", erklärt Meike Militz, Regionalmanagerin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Unser Ziel ist es, Ratsuchenden eine fundierte, unabhängige Beratung zu bieten, die ihnen hilft, die besten Lösungen für ihre eigenen Bedürfnisse zu finden."

Die aktuellen Online-Seminare zur Photovoltaik finden Interessierte hier:

Online-Seminare der Energieberatung

Zusätzlich bietet die Verbraucherzentrale auch persönliche Gespräche und Beratungen an. Für eine individuelle, maßgeschneiderte Beratung können sich Verbraucher:innen direkt einen Termin sichern – per Telefon, online oder bei ihnen zu Hause. Weitere Informationen zur Anmeldung gibt es hier auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Weitere Infos & Links:  

Online-Seminare der Energieberatung: www.vz-bw.de/node/105875

Individuelle Energieberatung anfragen: www.vz-bw.de/node/103283

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Förderhinweis

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mensch hält Vignette für Österreichische Autobahn in der Hand

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Verbraucher:innen tappen beim Onlinekauf von Vignetten für Autobahnen in Österreich in eine Betrugsfalle. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Vignettenkauf achten sollten.

Irreführende Werbung für dauerhafte Haarentfernung verboten

LG Karlsruhe, Urteil vom 31.08.2023 (Az. 15 O 8/23 KfH)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.04.2025 ( Az. 6 U 181/23), nicht rechtskräftig

Das Remove Laserzentrum hatte im Internet mit dauerhafter Haarentfernung geworben, ohne Verbraucher:innen darauf hinzuweisen, dass meist mehr als eine Behandlung für eine dauerhafte Haarentfernung benötigt wird. Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.