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Schneller Abschluss, fehlende Beratung

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale mahnt Online-Versicherungsvermittler erfolgreich ab
Junge Leute mit Laptops auf dem Schoß
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Immer mehr Verbraucher:innen schließen online Versicherungen ab – auf einem riesigen Markt, auf dem manche Versicherungsanbieter versuchen, Verbraucher:innen zum schnellen Abschluss zu bewegen und bestehende Gesetze zu umgehen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat unter anderem deshalb die Insurance Hero GmbH erfolgreich abgemahnt, die nach Ansicht der Verbraucherzentrale zu einem schnellen Abschluss ohne Beratung bewegen wollte.

Die Insurance Hero GmbH ist eine Versicherungsvermittlerin, die im Internet unter www.helden.de Versicherungen verkauft. Da sie bei Verbraucher:innen den Eindruck erweckte, selbst ein Versicherer zu sein und weil sie sich auch nicht an die Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes zur Beratungspflicht gehalten hatte, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Unternehmen abgemahnt. Das wohl auf ein junges Publikum abzielende Unternehmen sprach potentielle Kundinnen und Kunden mit „Du” an und hatte es darauf angelegt, Verbraucher:innen durch Abfragebögen schnellstmöglich zum Abschluss zu bewegen.

Versicherungsvertragsgesetz im Internet besonders wichtig

„Gerade bei so komplexen und erklärungsbedürftigen Produkten wie Versicherungen ist eine Beratung besonders wichtig“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. „Deshalb ist es wichtig, dass sich auch Versicherungsanbieter im Internet an die Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) in Bezug auf den dort vorgeschriebenen Beratungsprozess durch den Anbieter halten“, so Grieble weiter.

Daran hiel sich die Insurance Hero GmbH aber nicht, wenn sie Verbraucher:innen am Ende des Abschlussvorgangs bestätigen ließ, dass sie sich eigenständig mit dem als komplex einzuschätzenden Versicherungsschutz vertraut gemacht haben und keine Beratung benötigen.

Das kann weitreichende Folgen haben hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter. Wenn Verbraucher:innen angeben, keine Beratung zu wünschen, können keine Schadensersatzansprüche aus Falschberatung geltend gemacht werden. Es ist wichtig, dass sich Anbieter an die Vorgaben des VVG halten, das grundsätzlich die Versicherungsberatung vorsieht. Das gilt natürlich auch für Insurtechs.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Insurance Hero wegen beider Verstöße abgemahnt. Daraufhin hat der Anbieter wegen der Umgehung des Beratungspflichtprozederes eine (Teil-) Unterlassungserklärung abgegeben. Da sich die Insurance Hero jedoch geweigert hat, auch wegen des anderen Verstoßes eine Unterlassungserklärung abzugeben, hat die Verbraucherzentrale am Landgericht Hamburg Klage eingereicht. Im Rahmen des laufenden Gerichtsverfahrens hat die Insurance Hero eingelenkt und den Unterlassungsanspruch anerkannt.

„Es ist nie sinnvoll, auf eine Beratung zu verzichten“, sagt Grieble.

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