Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 15. August um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Selbstbestimmt die Vorsorge regeln

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen bieten Online-Vorsorgevollmacht und Online-Betreuungsverfügung an
älterer Mann hat Laptop auf dem Schoß und macht Notizen
Off

Schnell und bequem von zu Hause aus eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung erstellen – das geht seit November letzten Jahres mit der Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen. Auf Wunsch vieler Nutzerinnen und Nutzer dieses Tools bieten die Verbraucherzentralen nun in der Serie „Selbstbestimmt“ eine Online-Vorsorgevollmacht und -Betreuungsverfügung an. Dieser neue Online-Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über www.verbraucherzentrale.de/selbstbestimmt erreichbar. Grundlage für diesen neuen Service der Verbraucherzentralen sind die Formulare, die das Bundesministerium der Justiz entwickelt hat.

Mit Hilfe des neuen Online-Services der Verbraucherzentralen können Verbraucher:innen nun interaktiv und Schritt für Schritt entweder eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zusammenstellen.

Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Am Ende erhalten die Nutzer:innen auf sie abgestimmte, individualisierte Vorsorgedokumente. Damit diese gültig sind, müssen sie ausgedruckt und unterschrieben werden.

 „In unseren Beratungen und bei Vorträgen stellen wir immer wieder fest, dass das Interesse an den Vorsorgeverfügungen groß ist. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben aber Angst, etwas falsch zu machen und bleiben vielfach auf halber Strecke stehen. Unser Wunsch ist, dass die Online-Vorsorgevollmacht Hürden abbaut und Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, diese wichtige Vorsorge zu treffen“, sagt Manuel Döbele, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Hintergrund

Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass jemand ganz Bestimmtes sich um die wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Wer hier nicht vorsorgt, riskiert, dass eine fremde Person vom Gericht als Betreuer bestellt wird. Um hier vorzusorgen, gibt es zwei Möglichkeiten:

Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich regeln, wer welche wichtigen Entscheidungen treffen darf, wenn man es selbst nicht mehr kann.
In einer Betreuungsverfügung lässt sich festlegen, welche Person vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Betreuer werden vom Gericht auch kontrolliert.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Förderhinweis BMUV

Ratgeber-Tipps

Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
Vitamine komme aus einer geöffneten Pille

Endlich Klartext bei Nahrungsergänzungsmitteln schaffen

Schlankheitspillen, Gelenkkapseln: Verbraucher:innen geben jährlich mehr als zwei Milliarden Euro für Nahrungsergänzungsmittel aus. Dabei sind die meisten überflüssig, andere mitunter sogar gefährlich.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Umfassender Vergleich mit primaholding-Unternehmen: So profitieren Sie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Kund:innen können dank der Einigung günstigere Preise erhalten und früher aus den Verträgen kommen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Nach Vergleich: Geld zurück von primastrom, voxenergie und nowenergy

Preiserhöhungen, Festhalten an gekündigten Verträgen: Die Energieanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy sorgten in der Vergangenheit für Ärger. Nun haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die primaholding außergerichtlich verglichen.
Schmuckbild

Rabatt auf alles

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht erfolgreich gegen irreführendes Rabatt-Versprechen vor