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Weltverbrauchertag 2023: Gemeinsam durch die Preiskrise

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale gibt Tipps für den Umgang mit steigenden Preisen.
Ein Mann schultert die schwere Preislast aus allen Lebensbereichen

Energie, Kredite, Lebensmittel – in nahezu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist sind in den vergangenen Monaten die Preise gestiegen. Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März 2023 bieten die Verbraucherzentralen nützliche Informationen, Hinweise und zahlreiche kostenlose Online-Veranstaltungen, um Verbraucher:innen in der Preiskrise zu unterstützen.

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Preissteigerungen setzen Verbraucher:innen unter Druck

Was mit der Energiepreiskrise begann, hat sich innerhalb weniger Monate zu einer umfassenden Preiskrise entwickelt. Ein Teil der Verbraucher:innen kann die Teuerungen stemmen, doch für immer mehr Menschen werden die gestiegenen Preise zu einer finanziellen Belastung.

Bundesweite Online-Veranstaltungen zum Welterbrauchertag

Um die Verbraucher:innen in der Preiskrise zu unterstützen, haben die Verbraucherzentralen auf der Internetseite www.verbraucherzentrale-bawue.de/preiskrise Angebote wie den Energiepreis-Rechner sowie zahlreiche Informationen zu den Bereichen Geld & Versicherung, Energie, Lebensmittel und Online-Handel gebündelt. Außerdem bieten sie zwischen dem 10. und 17. März kostenlose Online-Veranstaltungen an.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beteiligt sich mit dem Vortrag „Einfach Energie sparen“ an der Aktionswoche. Der Online-Vortrag findet am Montag, 13. März um 10 Uhr statt. Die Energieberaterin Tina Götsch zeigt in dem Vortrag auf, wie Verbraucher:innen mit einfachen Mitteln Energie einsparen können.

Auch über die Aktionswoche hinaus bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im März Online-Vorträge an, bei denen Ratsuchende sich rund um das Thema „Sparen“ informieren können:

Eine Übersicht aller Vorträge der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/onlineseminare-bw

Hintergrund Weltverbrauchertag

Der Weltverbrauchertag ist ein internationaler Aktionstag, um auf die Rechte und Bedürfnisse von Verbraucher:innen aufmerksam zu machen. Er findet jährlich am 15. März statt. Die Verbraucherzentralen nutzen den Tag, um auf Missstände hinzuweisen und Verbraucher:innen Informationen und Hilfestellungen zu wechselnden Themen anzubieten. In diesem Jahr stehen die Angebote unter dem Titel „steigende Preise“. Weitere Informationen und Anmeldung zu den Online-Veranstaltungen unter www.verbraucherzentrale-bawue.de/preiskrise.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.