Kostenloses Online-Seminar "Energiewende für Mieter und WEG-Mitglieder“ am 12. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Wer hilft, wenn’s hakt?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, worauf Sie bei der Reisebuchung achten sollten
Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch

Mit Beginn des neuen Jahres starten viele Verbraucherinnen und Verbraucher in die Planung für den Sommerurlaub. Auf Reisemessen, in Zeitungen, Zeitschriften und im Internet gibt es eine schier endlose Fülle an Anbietern und Angeboten, die um neue Kundschaft werben. Oliver Buttler, Reiseexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, was Sie bei der Reisebuchung beachten sollten, damit sich das vermeintliche Schnäppchen nicht als teurer Reinfall entpuppt.

Off

„Bei Ärger rund um die gebuchte Reise ist es von großer Bedeutung, ob Sie bei einem Reiseportal oder bei einem Anbieter direkt gebucht haben,“ sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, denn: „Viele denken, dass sie ihre Reise direkt beim Onlineportal buchen, tatsächlich treten die Portale aber nur als Vermittler auf.“ Das bedeutet: Kommt es zu Problemen, verweisen Portale meist nur auf die einzelnen Anbieter oder die einzelne Airline, manchmal wird die Kontaktaufnahme sogar abgeblockt oder ignoriert. „Wir haben immer wieder Beschwerden von Reisenden, die von den Buchungsportalen alleine gelassen werden,“ so Buttler, „und da die Portale häufig im Ausland sitzen, haben Betroffene wenig Möglichkeiten gegen die Anbieter vorzugehen.“

Besser pauschal als einzeln

Ein häufiges Ärgernis ist, wenn sich die vermeintlich im Ganzen gebuchte Reise erst später als Puzzle aus verschiedenen Bausteinen verschiedener Anbieter herausstellt. „Fällt ein Baustein aus, beispielsweise, weil ein Hotel geschlossen wird oder eine Fluglinie insolvent geht, lassen sich die anderen Bausteine meist nicht einfach kostenlos stornieren oder anpassen“, sagt Buttler. Dass es sich um eine Reise aus einzelnen Bausteinen und nicht um ein Gesamtpaket handelt, kann man daran erkennen, dass sich die Buchung auf mehrere einzelne Rechnungen verteilt. Bei einer Pauschalreise wird die komplette Summe nur an einen Anbieter überwiesen.

Generell sind Reisende bessergestellt, wenn sie eine Pauschalreise buchen. Anbieter verkaufen einzelne Bausteine als ein gesamtes Reisepaket, für das sie einstehen müssen. Gibt es Probleme bei der Reise, so sind die Anbieter von Pauschalreisen verpflichtet, diese Probleme umgehend zu beheben. Zudem sind Pauschalreisende gegen die Insolvenz der Anbieter abgesichert. Geht also eine Airline oder ein Hotelbetreiber pleite, so muss der Reiseveranstalter für Ersatz sorgen, um die Reise durchführen zu können. Fällt die Reise in Teilen oder sogar komplett aus, so ist das Geld der Reise gegen die Insolvenz abgesichert.

Preisvorteil gering

Auch wenn Portale häufig mit scheinbar lukrativen Rabatten werben, ist die tatsächliche Ersparnis oft gering, so Buttler „Hinzukommt, dass die Portale für die Reisevermittlung Provision erhalten. Das Geld wird dann häufig beim Service eingespart und der Schutz bei Problemen ist geringer.“

Bei umfangreicheren Reisen mit mehreren Bausteinen kann die Buchung bei einem lokalen Anbieter oder einem Reisebüro vor Ort häufig sinnvoll sein: diese können eher auf die Bedürfnisse von Reisenden eingehen – bei Portalen gibt es häufig nur unveränderliche Urlaubspakete. Auch hat man bei Problemen bei der Reise bei lokalen Anbietern einen Kontakt, an man sich direkt wenden kann. „Bei internationalen Onlineportalen dagegen ist die Betreuung und die Unterstützung häufig nur unzureichend“, wie Oliver Buttler aus Verbraucherbeschwerden der vergangenen Jahre zu berichten weiß.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Foto von einem To-Go-Becher, einem Brotdose und Besteck aus Bioplastik und Holz, von oben fotografiert auf grünem Untergrund.

Geschirr aus Bioplastik: Guter Wille, schlechte Produkte

Verbraucherzentralen untersuchen Brotdosen, Geschirr und Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Schmuckbild

Das ändert sich 2025 bei Strom, Gas und Co.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer. Doch das ist nicht die einzige Änderung im Bereich Energie. Worauf Verbraucher:innen sich 2025 noch einstellen müssen, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.