Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Dein Mindset füllt meinen Geldbeutel

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Anbietern von Coaching-Programmen
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Persönlichkeitsentfaltung, Gewinner-Mindset oder Work-Life-Balance: In den sozialen Medien bieten zahlreiche Coaches Unterstützung an, wenn Menschen nach Veränderung suchen. Unseriöse Angebote versprechen dabei den schnellen privaten oder beruflichen Erfolg, tatsächlich werden Verbraucher:innen mit leeren Phrasen, voraufgezeichneten Inhalten oder weiteren teuren Coaching-Paketen abgespeist. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie diese Anbieter vorgehen, auf welche Warnzeichen Interessierte achten sollten und was Betroffene bei enttäuschenden Verträgen tun können.

Off

Anbieter lotsen in teure Coaching-Programme 

Auf der Suche nach Hilfe bei ihren partnerschaftlichen Problemen stieß eine Verbraucherin auf das Angebot eines kostenfreien, mehrtägigen Coaching-Seminars zum Thema „erfolgreiche (Liebes-)Beziehung“. Nach problemloser Anmeldung fand ein digitales Erstgespräch in angenehmer Atmosphäre statt. Dabei versicherte die Kontaktperson der Frau eindringlich, dass das Angebot bestens zu ihr passe. Von einem kostenlosen Seminar war aber plötzlich keine Rede mehr, vielmehr riet man zur Buchung eines Acht-Wochen-Programms - Kostenpunkt: 4997 Euro. Im weiteren Gesprächsverlauf fühlte sich die betroffene Verbraucherin zunehmend gedrängt, auf das kostspielige Angebot einzugehen.

„Bei unseriösen Coaching-Programmen verläuft die Kontaktaufnahme oft wie in diesem Fall“, sagt Oliver Buttler, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und erklärt: „Coaches und deren Mitarbeitende locken erst mit übertriebenen Versprechungen, setzen Interessierte dann in persönlichen Gesprächen massiv unter Druck und drängen dazu, ohne Bedenkzeit einen teuren Coaching-Vertrag zu unterschreiben.“ Mittlere vierstellige Beträge für die angepriesenen Programme sind dabei keine Seltenheit.

Coaches drängen auf schnellen Vertragsabschluss und umgehen Widerrufsrecht 

Buttler: „Die Anbieter machen in Video-Calls große Versprechungen. Die Coachingunterlagen sind jedoch nichtssagend“. Das Ergebnis enttäuscht daher oft: Betroffene erhalten meist nur aufgezeichnete Videos oder wertlose E-Books, statt der erhofften individuellen Beratung. Und bei den begleitenden Live-Calls oder Chat-Kanälen können auf Grund der großen Anzahl der Teilnehmenden gar nicht alle Personen individuell gehört und betreut werden.

Dazu kommt: Grundsätzlich gilt für Verträge, die telefonisch oder im Internet abgeschlossen werden, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das versuchen unseriöse Anbieter aber gezielt auszuhebeln. „Verbreitet ist die Taktik, Interessierten umgehend – meist allgemein gehaltene – Inhalte zur Verfügung zu stellen, und damit das Erlöschen des Widerrufsrechts zu begründen. Oder die Kontaktpersonen entlocken den Betroffenen die Erklärung, dass diese als Unternehmer agieren würden, etwa weil sie durch das Coaching selbstständig tätig werden könnten“, erklärt Buttler und warnt: „In diesen Fällen heißt es: Finger weg! Denn Unternehmer werden nicht wie Verbraucher:innen rechtlich geschützt, etwa durch das Widerrufsrecht“.

Verbraucherzentrale rät: Angebote gut prüfen und sich im Notfall Hilfe holen 

Bei der Suche nach einem passenden Coaching sollten Verbraucher:innen besonders wachsam und kritisch sein. Es gilt: Angebote im Vorfeld gut prüfen, sich mit Freunden oder Familie dazu austauschen und bei verbleibenden Zweifeln am Vertrag rechtlichen Rat zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale holen. Buttler macht deutlich: „Kein Coach hat als Universalgenie die eine Lösung für alle Probleme“, und ergänzt: „Coaching ist kein Ersatz für eine Gesprächs- oder psychotherapeutische Therapie“.

Weitere Informationen erhalten Verbraucher:innen hier:

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.