Ein Verbraucher kaufte Anfang 2025 ein reduziertes Sofa bei dem Möbelhändler Seats & Sofas. Doch die Freude über das neue Möbelstück währte nur kurz: Schon nach wenigen Monaten war die Polsterung teils so durchgesessen, dass laut dem Verbraucher Metallfedern durchkamen. Er reklamierte den Mangel bei dem Anbieter. Dieser verweigerte einen Umtausch oder eine Reparatur mit dem Hinweis, dass das Sofa eine Abverkaufsware und daher die Gewährleistung ausgeschlossen sei. In den AGB des Anbieters hieß es dazu: „Waren sind gekauft wie gesehen, mit diversen Mängeln (Polsterung, Bezug u.a.) unter Ausschluss von jeglicher Gewährleistung“. Der Verbraucher wollte das nicht hinnehmen und beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale.
Unterschiedliche Fristen möglich
„Ein Händler darf das Recht auf Gewährleistung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einfach komplett ausschließen“, sagt Matthias Bauer, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „Das gilt auch für reduzierte Ware oder für Ausstellungsstücke“. Einzige Einschränkung: Für gebrauchte Möbel, darunter fallen auch Ausstellungsstücke, verkürzt sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf ein Jahr. Für neue Waren, auch wenn sie reduziert sind, beträgt die Frist zwei Jahre.
Rechtswidrige AGB abgemahnt
Im Fall des mangelhaften Sofas stellte die Verbraucherzentrale fest, dass der Händler neben der Klausel zur Gewährleistung noch weitere rechtswidrige Klauseln in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete. Diese mahnte die Verbraucherzentrale ebenfalls ab und forderte den Händler außerdem auf, die rechtmäßige Reklamation des Verbrauchers zu bearbeiten. Seats & Sofas gab eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich darin, die beanstandeten Geschäftsbedingungen nicht mehr zu verwenden. Außerdem beauftragte der Anbieter die Reparatur des Sofas.
Gut zu wissen
Gerade bei reduzierten Waren kommt es immer zu Fragen und Unsicherheiten, wenn Mängel auftreten. Grundsätzlich gilt: Verbraucher:innen haben auch bei vergünstigten Waren ein Recht auf Gewährleistung innerhalb der gesetzlichen Fristen. Einzige Ausnahme: Wenn ein Produkt wegen eines Mangels reduziert wurde – beispielsweise, weil ein Sofa einen Fleck oder ein Schrank einen Kratzer hat – kann dieser Mangel später nicht reklamiert werden. „Der Händler muss vor dem Kauf aber darauf hinweisen, dass der Mangel der Grund für den Rabatt ist“, erklärt Bauer.